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Erfahrungen und Bewertungen zu Supernova-advertising.com

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Dieter Hohnschopp
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 4 Jahren
Deutschland, Lemgo, 2 Bewertungen

Das Landgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) hat in der Verhandlung v. 16.05.2019 entschieden, dass gemäss § 312 j BGB die Verträge von Supernova wegen der Kostenlosen Schufa-Auskünfte nichtig sind, da keine Verträge zustande gekommen sind.
Weiterhin ist das Landgericht Hagen der Auffassung, dass man hierbei von "Betrug", "arglistiger Täuschung" pp . sprechen darf (höchrichterliche Urteile von Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof liegen hierzu vor) und diese Äusserungen bei den Beschwerenden und Geschädigten vom Recht der freien Meinungsäusserung sehr wohl gedeckt ist.

Das Urteil des Landgerichtes Hagen wird in den nächsten Tagen schriftlich niedergelegt und dann (ebenfalls wie das Urteil des Landgerichtes Dortmund) im Justiz-online-Portal der Gerichte in NRW öffentlch eingestellt.

RSW Bock wird wohl gegen das Urteil des Landgerichtes Hagen Berufung einlegen, derartiges war von ihm (Dr. Bock) am 16.5.19 am Abschluss Verhandlung avisiert worden.



Da die Supernova-Verträge von vornherein nichtig sind, , sind auch die Mahnungen und überhöhten Inkassoforderungen (- siehe auch das öffentlich im Justiz-Portal der Gerichte in NRW eingestellte Urteil des Landgerichtes Dortmund v. 29.1.19 zu Az. 25 O 335/18 gg. RSW ; Kläger gg. RSW war hierzu die Verbraucherzentrale Bayern)) von RSW nichtig und nicht rechtens.


Bei allen, die sich auf die Forderungen von Supernova und RSW eingelassen haben und evtl. schon an Supernova und/oder RSW gezahlt
hatten, besteht die reelle Möglichkeit, diese Gelder von Supernova und/oder RSW wieder zurückzubekommen.

Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten. Die Rückzahlung von Supernova/RSW könnte sehr viel Geld zu Ihrem Vorteil ausmachen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch selbst (ich bin kein Anwalt)informell zur Verfügung. Ich mache das "ehrenamtlich".

(Ich war bei dem Prozess beim Landgericht Hagen am 16.5.19 persönlich zugegen. )


Dieter Hohnschopp
Mittelstr. 17
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel: 0157- 7738-2303 oder 05234


email: [email protected]


20.05.2019



20.05.2019

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Alle 16 Kommentare anzeigen
Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 3 Jahren

Zu dem Urteil des Landserichtes Hagen (siehe unten aus 2019) gegen Supernova/ Vertretung duirch RSW Dr. Bock ,gibt es nun einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 22.,09.2020 unter dem Aktenzeichen des Oberlandesgerichtes Hanm I- 21 U 81/19, 6 O 150/18 LG Hagen.

Supernova /Veretretung Dr. Bock warewn hiermit in derer Berufung endgültig unterlegen. Die drei Rrichter beim OLG Haben das einstimmig beschlossen.

Das Urteil pp.wird beizeiten unter dem Az. OLG Hamm I 21 U 81/19 im Internet in der "Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte NRWE" veröffentlicht.(genauso wie bereits das Urteil des LG Hagen aus 2019 gg. Supernova/Vertretung RSW Beratung RA Bock .




Dieter Hohnschopp, Mittelstr. 17, 32805 Horn-Bad Meinberg, 06.10.2020

Tel.: 0157- 7738-2303 oder 05234- 6 99 43

email: [email protected]

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Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 3 Jahren

Das Urteil des Landgerichtes Detmold v. 06.03.2020, Az. 01 O 392/18, ist nun eingestellt in der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte NRWE und kann dort von jedem augfgerunfen werden.


Weiterhin gibt es einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 22.09.2020, wonach Supernova/Dr. Bock in einem Klageverfahren vollends unterlegen waren, da höchtzsirchterlich entschieden Verträge mit Supernova nichtig sind. Auch dieses ggf. noch zu fällende Endurteil wird beizeiten in der Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte NRWE veröffentlicht.


Dieter Hohnschopp, Mittelstr. 17, 32805 Horn-Bad Meinberg
20.10.2020

Tel.: 0157- 7738-2303

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Annett PLoetz
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 4 Jahren
Deutschland, Wolgast, 1 Bewertung

Guten Tag alle zusammen, ich habe Anfang März 2018 online bei der SCHUFA HOLDING AG auf der Grundlage von § 34 I, IV BDSG um die unentgeltliche Auskunft die über mich gespeicherten Daten gebeten. Ich bekam aber einige Tage später eine Rechnung von Supernova Advertising GmbH (München) über 14,95 € für meine Selbstauskunft. Daraufhin habe ich bei der SCHUFA HOLDING AG angerufen und gefragt, was es mit dieser Rechnung auf sich hat. Die Dame am Telefon meinte nur, ganz kostenlos wäre diese Selbstauskunft leider nicht, aber wenn ich diese 14,95€ nicht innerhalb der nächsten 30 Tage bezahle, bekäme ich auch keine Schufa-Auskunft. So habe ich dann die 14,95€ nichtsahnend bezahlt, denn ich brauchte ja diese Auskunft . 3 Wochen später habe ich auch meine Selbstauskunft von der SCHUFA HOLDING AG erhalten.
Damit war für mich die Sache erledigt....dachte ich zumindest....bis heute. Heute 3.5.2019 mache ich einen Brief vom Amtsgericht Greifswald auf und finde darin eine "Kostenrechnung zum Verfahren AZ: ..........." in der Höhe von 440,30€.
Kostenschuldner: Supernova Advertising GmbH/ I. Düvel.
Da ich weder von der Dame der SCHUFA HOLDING AG am Telefon , noch von der Supernova Advertising GmbH über weitere mögliche anfallende Kosten informiert wurde ( auch nirgendwo klein in einem Text ein Hinweis dazu) und ich auch keine weitere Rechnung von der Supernoa Ad.... GmbH erhalte habe, werde ich diese Angelegentheit meiner Anwältin übergeben. Das macht mir zu sehr den Anschein nach arglistiger Täuschung.

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Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 4 Jahren

Sehr geehrte Frau Ploetz!

Vielleicht kann ich Ihnen oder Ihrer Anwältin auch zusätzlich helfen.

Einige Mitstreiter und ich lassen lassen uns seit Anfang 2018 dieses Geschäftsgebahren nicht mehr gefallen. Es gibt hierzu auch schon entsprechende Gerichtsurteile aus dem Bundesgebiet, die für die Geschädigten positiv ausgefangen sind
.
Bitte melden Sie sich unter
[email protected]


Grüsse von Dieter Hohnschopp, Mittelstr. 17, 32805 Horn-Bad Meinberg, 06.05 2019
Tel.: 0157-7738-2303 oder 05234/ 6 99 43
.
06.05.2019

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Manja Schoenen
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Cologne, 1 Bewertung

Hallo, ich bin leider auch betroffen, wollte für ein Immoscout Profil eine Schufaauskunft haben und bekam nach knapp einem Jahr einen Mahnbescheid über 95 Euro. Angeblich soll die Auskunft im Spam gelandet sein. Wie kommt man an Herrn Hohnschopp ran?

LG. Manjs9

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Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 5 Jahren

Guten Tag, Frau Schoenen!

Meine e-mail -adresse ist

[email protected]



Dieter Hohnschopp, Mittelstr. 17, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: 0157- 7738- 2303 oder 05234/ 6 9943
Fax: 05234/ 20 32 92


17.04.2019

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Marina
Marina kommentierte vor 4 Jahren

Hallo Herr Hohnschopp,

wir drücken Ihnen die Daumen. Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Viele hoffen auf Ihren Erfolg!

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Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 4 Jahren

Vielen Dank für die aufmunternden Worte.

Meine neue e-mail-Adresse ist

[email protected]

(also ein Punkt zwischen dieter und hohnschopp)

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David
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Luebben, 1 Bewertung

Hallo an alle. Habe einen Brief von der Schufa bekommen. Stand aber nur drin das die Adressdaten zu meiner Person abweichen und Sie mir daher keine Auskunft geben können. Jetzt habe Ich Post von Rws bekommen und soll 98,95€zahlen.Habe dann bei Supanova angerufen und die meinten das Ich wohl die Rechnungs E-Mail von ihnen angeklickt habe ,und das dies als gelesen zählt .Was mache ich nun

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EW
EW kommentierte vor 4 Jahren

Am besten gar nix machen und einem Mahnbescheid widersprechen.

Gegen die Supernova und auch gegen die RSW Rechtsanwaltskanzlei wird bereits wegen Betrug ermittelt.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/737740/

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U.M.
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Hallo zusammen,

bei mir lag heute ein Schreiben vom Amtsgericht im Briefkasten.
Ich habe mir Anfang des Jahres auch eine Selbstauskunft eingeholt.
Auch mit allen schon unten beschriebenen Dingen auseinander gesetzt.
Keine Rechnung - Mahnung von RA Dr. Bock (RSW)
Ich hatte durch einen Anwalt den Forderungen widersprochen, dann kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht gegen den ich Widerspruch eingelegt habe.
Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht Itzehoe indem ich wieder aufgefordert werde mich zu verteidigen oder zu zahlen. Dort werde ich aufgefordert 14,95 an die Klägerin zu zahlen + 5% Zinsen.

RA Bock erklärt über mehrere Seiten das Geschäftsziel der Klägerin (SuperNova) und verweist auf der Internetseite auf die deutlich erwähnten Gebühren, die dort mit einem Häckchen angeklickt werden müssen.
Die Webseite sah bei mir noch ganz anders aus und man musste auch kein Häckchen anklicken, bei dem man den Hinweis der Zahlung bestätigt.

Auch musste man dort noch nicht anklicken welche Auskunft man anfordert.
RA Bock führt auf das es keine Garantie der Auskunft gibt, was auf der Seite angeblich ersichtlich war, sondern das man die Supernova nur beauftragt die Auskunft schriftlich einzuholen. Der tatsächliche Versand der bestellten Leistung sei nicht mehr Sache der Supernova.

Jetzt meine Frage:
Macht es Sinn jetzt noch weiter dagegen anzugehen oder sollte man lieber zahlen.

Habe leider kein Screenshot von der Seite wie sie Anfang des Jahres aussah.

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peter bauer
peter bauer kommentierte vor 5 Jahren

hallo ,bubble.kannst du mir bitte er klären wie ich an solch beweismittel wie screenshots bekomme?habe das selbe problem.habe den vertrag erst zugesagt,nach ca 10 min.die richtiege schufa im netz gefunden und dort meine bitte vorgetragen.soebend hatte ich dann auch gleich den ,,vertrag,, bei der supernova advertising gmbh gekündigt.un nach ca 1nem jahr bekam ich die rechnung wegen vertragsbruch.über 159,€.im vertrag gab es keine kündigungsklausel.nur soviel,dass ich bei unterschrifft mit den vereinbarungen einverstanden bin.

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Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 5 Jahren

Es gibt einen behördlichen Eintrag v. 04.01.2019 im "Bundesanzeiger" ( siehe "www.bundesanzeiger.de", oder " www. unternehmensregister.de" ), wonach die Fa. Supernova Advertising GmbH Pfronten aufgelöst ist und sich in Liquidation befindet.

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Sophia
Sophia kommentierte vor 5 Jahren

Ich bekam vor ein paar Tagen einen Brief zur Kenntnisnahme vom Amtsgericht Leipzig, nachdem ich bei der Firma in Widerspruch gegangen bin.

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Monika
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Mir geht es genauso, ich werde mich an Herrn Hohnschopp wenden, und lieber einem Anwalt das Geld geben, und notfalls auch Strafanzeige stellen,

KOSTENLOSE Schufaauskunft, das ich nicht lache.
Das ist irreführung, und eine Rechnung habe ich auch nicht erhalten, geschweige denn, das ich etwas kostenpflichtig bestellt habe.

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KONRAD OPITZ
KONRAD OPITZ kommentierte vor 5 Jahren

GENAU RICHTIG -

iCH HABE BEREITS AUF DIE STRAFRECHTLICHE SEITE HINGEWIESEN

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Lara
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Ich habe ein ähnliches Problem mit dieser Firma. Habe da für die Wohnung eine Schufa Auskunft angefragt und dann eine Mail erhalten wo drauf steht wo etwas hin überwiesen werden soll ohne besondere Merkmale etc. Abgesehen das es keine ordnungsgemäße Rechnung ist, war dieser Hinweis auch erst bei weiterem Scrollen zu erkennen.
Das habe ich auch erst zwei Monate nach Bestellung gemerkt und das dann direkt bezahlt. Das war im Oktober. Nun habe ich das Inkasso Schreiben der RSW Beratung erhalten wo die Summe erneut angefordert wird mit einer Gebühr von 93,00 EUR.

Daraufhin habe ich da direkt angerufen (auch stark das es Geld kostet) und denen gesagt das ich das bereits bezahlt etc wie oben genannt. Daraufhin hat die Dame mir bestätigt das ich die Summe von 17,95 EUR gezahlt habe aber viel zu spät daher müsse ich die Gebühr ebenfalls bezahlen.

Ich habe Sie dann darauf hingewiesen das ich keine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben und das ebenfalls mehrere Verfahren gegen die Firma laufen an die ich mich heften werde, wenn Sie mir da jetzt keine Vernünftige Antwort gibt bzw die die Gebühren fallen lassen. Sie hat aufgelegt...

Beim zweiten Anruf wurde mir zugesichert (habe eine Zeugin) das die mir die Mail weiterleiten wird, die ich am 22.08.2018 bekommen haben soll. Das ist allerdings nicht passiert...

Was kann ich nun noch machen?

64 von 66 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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M. B.
M. B. kommentierte vor 5 Jahren

Guten Tag!

Ich habe mir hier alles durchgelesen, zähle auch dazu und habe nichts erhalten,außer heute eine Foderungsaufstellung vom Rechtsanwalt Dr. Bock in Höhe von 98,95 Euro.
Es gibt sehr viele hier, denen es auch passiert ist, jedoch finde ich nirgentwo einen konkrete Aussage,wie es ausgegangen ist.

Mfg.

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Sophia
Sophia kommentierte vor 5 Jahren

Bei mir das Gleiche. Gibt es eventuell schon Beschlüsse vom Amtgericht, wo der Beklagte(wir alle) recht bekam ?

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Bassen
Bassen kommentierte vor 5 Jahren

Könnten Sie bitte mitteilen wie der Prozess ausgegangen ist?

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Thomas
Thomas kommentierte vor 5 Jahren

Ich möchte auch gern wissen, wie der Prozess ausgegangen ist.

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Dieter Hohnschopp
Dieter Hohnschopp kommentierte vor 5 Jahren

An alle!

Schaut euch das Urteil des Landgerichts Dortmund - Az 25 O 335/18, an (Urteil v. 29.01.2019). Man kann es dort anfordern.

Anmerkung der Redaktion: Teile entfernt. Nennung der Parteien des Rechtsstreits aufgrund von Persönlichkeitsrechten nicht erlaubt

Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt. (Anmerkung der Redaktion: Ergänzung von Betroffenen)

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N.B
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Habe das Problem auch das die Geld wollen?
Ich habe denen eine Nachricht geschieben und wie bei allen wollten die das verkaurfen das es in den Spam Odner ist.....
Habe dem Wiedersprochen...
aber was tuhe ich nun...

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Frances Alvarez
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Da kann ich mich nur anschliessen. Das diese Firma lediglich ein Fax an die Schufa sendet, dass man eine Auskunft möchte. Damit ist deren Job erledigt. Die Firma wirbt aber durchaus damit, dass eine Selbstauskunft eingeholt wird.
Die Rechnung trifft nicht ein oder landet im Spam-Ordner und dann bekommt man Post von der Kanzlei RSW ein Schreiben per Brief / Post (das bekommen sie dann hin, Papier in die Hand zu nehmen) und wird dazu verdonnert innerhalb einer Woche (Zahlungseingang) 95,- Euro oder 98,- zu zahlen.

46 von 46 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Sylvia Schepputat
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Oberstenfeld, 1 Bewertung

Die Firma leitet lediglich die Adressen von der Schufa GmbH weiter, ansonsten muss man diese eigenständig anschreiben und daher entstehen zusätzliche Kosten. Die Werbung der Firma "verspricht" eine Selbstauskunft, allerdings wird diese nicht angefordert, sondern wie bereits geschrieben, lediglich auf die Adressen aufmerksam gemacht.
Selbst die Zahlung der Rechnung lediglich per Mail zugesandt entspricht nicht den Anforderungen. Die Schreiben landen im Spam - Ordner und gehen so unter. Umgehend erhält man dann von der Kanzlei ein Schreiben per Brief / Post und wird aufgefordert 95,- Euro oder 98,- zu zahlen. Dies mutet nach einem abgesprochenem Geschäft an.

54 von 56 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Natascha Preuß
Natascha Preuß kommentierte vor 5 Jahren

Guten Tag Herr Hohnschopp,
Wir haben auch dieses Problem, ich habe Ihnen eine E-Mail geschickt
Mit freundlichen Grüßen
N.Preuß

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M. B.
M. B. kommentierte vor 5 Jahren

Guten Tag!

Was bedeutet dsas ganz konkret ?

Danke

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Günter Jordan
(3 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Auch wir haben gerade eine solche Zahlungsaufforderung über insgesamt 95,95 EUR von einem Rechtsanwalt Bock erhalten. Ich bin selbst Volljurist mit Prädikatsexamen und wundere mich, dass hier noch kein einziger der vielen Kommentare auf den entscheidenden Punkt eingegangen ist:

Es mag ja sein, dass hier irgendwann und auf Grundlage irgendwelcher AGBˋs hier eine elektronische Rechnung per eMail, meistens im SPAM-Ordner gelandet, verschickt wurde. Das reicht aber rechtlich nicht aus ! Im Verhältnis zu Privatpersonen (!) muss der Nutzer vorher zustimmen, bevor ihm eine Rechnung per eMail rechtswirksam zugestellt werden kann. Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich in Paragraf 14 Abs. 1 UStG so geregelt, um Verbraucher vor Mißbrauch zu schützen.

Konkret heißt das: Das Schreiben des Rechtsanwalts Bock stellt maximal die erste Rechnung dar, die überhaupt zu beachten ist, und zwar i.H.v. der „Hauptforderung“ von 14,95 EUR. Mein Rat: diese Summer überweisen, gegenüber der übrigen Forderung mit obiger Begründung widersprechen.

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Carmen
Carmen kommentierte vor 5 Jahren

Das ist so nicht ganz richtig. Der Versandt von elektronischen Rechnungen setzt immer die Zustimmung des Empfängers voraus. Die Zustimmung bedarf aber keiner besonderen Form und kann auch durch das Akzeptieren der AGB erfolgen. Dies erfolgt durch das Setzen eines Häkchens beim Auskunfsersuchen der Supernova.

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Günter Jordan
Günter Jordan kommentierte vor 5 Jahren

Zum Kommentar von Carmen noch folgender Hinweis: das ist wohl unstrittig ! Hat der Nutzer ein sog. „Opt-in“ für den Rechnungsversand gegeben, hat er diesem Verfahren ausdrücklich zugestimmt. Ob hierzu auch das Setzen eines Häkchens beim Auskunftersuchen ausreicht, wird im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden sein.

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Carmen
Carmen kommentierte vor 5 Jahren

Ich bin ja ganz bei Ihnen. Da aber das Opt-In beim elektronischen Rechnungsversand nicht explizit sein muss, also auch über die AGBs eingeholt werden kann (in diesem Fall durch das Setzen des Häkchens), würde ich meine Klageerwiderung nicht darauf stützen, sondern auf die irreführende Werbung und die Darstellung des Geschäftsmodells.

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Selma Özkan
Selma Özkan kommentierte vor 5 Jahren

Ihr E-Mail Adresse scheint nicht zu stimmen....meine lautet [email protected] bitte anschreiben

Danke

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Michelle Lewis
Michelle Lewis kommentierte vor 5 Jahren

Auch ich erhielt soeben eine Rechnung über 98,95 von RSW.
Der eigentliche Betrag lautete 17,95.
Die Dienstleistung hatte ich 48h Stunden später storniert,worauf mir mitgeteilt wurde,daß das nicht möglich sei.
Ich erhielt dann eine Rechnung,schriftlich.Habe darauf nicht reagiert-jetzt das...
Ich habe jetzt erstmal die 17,95 überwiesen,an Supernova direkt.Ich denke ,nach allem was ich lese werde ich noch einen Brief an die Anwaltskanzlei schreiben und sämtliche Verträge vorsorglich widerrufen/stornieren.
Kann mich jemand weiter beraten?
Hilfe...!

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Günter Funk
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Reutlingen, 1 Bewertung

Habe ebenfalls über Supernova Advertising GmbH eine Schufa-Auskunft beantragt und diese auch erhalten. Die Rechnung von S. jedoch kam mit einer separaten Mail am selben Tag - wurde jedoch von mir übersehen. Jetzt nach
5 1/2 Wochen kam kommentarlos von RSW-Beratung eine Rechnung über
€ 95,95 Mahnkosten incl. der € 14,95 für Supernova. Das sind über 540 % der normalen Rg.-Kosten und total überzogen. Keine Chance, das Geld zurückzubehalten, da sowohl Rg. als auch Schufa-Auskunft bei mir eingegangen sind. Am Besten, keine Schufa-Auskunft über Supernova beantragen. Kostenlos bei Schufa direkt beantragen

87 von 89 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Andreas Michel
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Auch mir ist es so ergangen wie all den anderen.Ich habe keine Auskunft erhalten, und keine Rechnung erhalten. Dafür heute das Schreiben der RWS mit der Aufforderung 95,95 Euro zu bezahlen.
Was soll ich machen???

81 von 81 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Richard Martin
Richard Martin kommentierte vor 5 Jahren

Hallo Herr Andreas Michel,
Sie sollten mich einmal kontaktieren, vielleicht gibt es gute Möglichkeiten.
Meine E-Mai-Adresse: [email protected]

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Soika
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Dortmund, 1 Bewertung

Werben mit kostenloser Schufa Auskunft. Bezahlen soll ich 96 Euro. Werde ein Anwalt einschalten.

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Norbert Hampel
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Postbauer-Heng, 1 Bewertung

Auch mir ist es ergangen wie all den anderen. Auskunf zwar erhalten, aber nicht verwendbar. Rechnung keine erhalten. Dafür heute das Schreiben der RWS mit der Aufforderung 95,95 Euro zu bezahlen.
Was ich bei allen Beiträgen vermisse ist, wie endet die Geschichte wenn man nicht bezahlt? Gibt es schon"Freisprüche". Das sind Sachen die mich interessieren. Ich werde morgen bei der hiesigen Polizei Anzeige erstatten.

84 von 84 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Alle 10 Kommentare anzeigen
Martina Winter
Martina Winter kommentierte vor 5 Jahren

Sehr geehrter Hohnschopp ,
auch mir erging es leider, wie vielen hier. Auch ich benötige eine kostenlose Schufa-Auskunt und kam auf die Internetseite der FA. Supernova Adversitising GmbH.
Ich habe tatsächlich auch Auskunft bekommen. Allerdings keine Rechnun über 14.95€. Nach ca. 3Wochen (Januar) bekam ich eine Mahnung vom Anwalt Dr. Bock über rund 70€. Vor ca.2 Wochen bekam ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg über 144€! Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten und bitte sie mir mitzuteilen, wie ich mich verhalten soll. MfG Martina Winter

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KNÖDLSEDER daniel
KNÖDLSEDER daniel kommentierte vor 5 Jahren

Habe ihnen auch eine e-Mail geschrieben Herr hohnschopp da es mir genau so ging. MfG knödlseder

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Peter
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Düsseldorf, 1 Bewertung

Auch ich habe eine Schufa Anfrage gestellt.
Als Antwort erhielt ich ich die Kopie einer Faxanfrage an die Schufa für eine kostenlose Selbstauskunft, die sowieso jedem Bürger einmal pro Jahr kostenlos zur Verfügung steht.
Allerdings ist es bei der Schufa notwendig sich zu legetimieren, was ich bei der Supernova nicht machen musste.
Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, das ich jemals eine Auskunft erhalte.
Ich werde daher meine Anfrage an die Supernova und die entsprechenden AGB´s von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen.
Zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten werde ich die mir umgehend zugesandte Rechnung fristgerecht zahlen.
Es ist jedoch ratsam, eine Selbstauskunft direkt an die Schufa zu stellen.

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Michael
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Hallo,
ich bin im letzten Jahr auf die Website ihreschufauskunft.de gelangt. Dorthin bin ich gekommen, weil ich auch nach einer Online-Schufa-Auskunft gesucht habe.
Leider war ich schon recht genervt durch die Recherche und habe mich schnell durch die Website geklickt.
Nach Erhalt der Bestätigungsmail, habe ich gesehen, dass die Auskunft nur per Post zugestellt wird.
Auch nach einer Bitte ob Sie mir diese doch per Mail oder an eine Adresse (Berufspendler) schicken könnten, wurde beides abgelehnt und auf die Widerrufsbelehrung hingewiesen. Weil ich meinte, dass ich keinen Bedarf an einer postalischen Auskunft habe.
Ich habe die Zahlung verweigert, weil für mich die Leistung nicht erbracht wurde. Dann kam die erste Mahnung, mit sage und schreibe 75 € Mahnkosten. Auf Rückfrage wie sich diese zusammensetzten, habe ich keine Antwort mehr bekommen.
Bis dato ist auch nie eine Schufa-Auskunft bei mir eingetroffen.
Lediglich 3 Monate später, flatterte ein Vollstreckungsbescheid ins Haus über nun 170 €. Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet, um Licht ins Dunkle zu bringen.
Einen Einspruch hat zu meiner Verwunderung keinen Sinn gemacht, da das Geschäftsmodell der SUPERNOVA ADVERTISING darin besteht, ein Schreiben an die Schufa zu faxen.
Ob die Schufa-Auskunft ankommt oder nicht, ist nicht mehr Bestandteil des Vertrages.

Ich kann diese Dienstleistung nicht empfehlen, so ein Schreiben an die Schufa bekommt man gut alleine hin.

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Uhland
Uhland kommentierte vor 5 Jahren

Man bekommt ja noch nicht mal eine Mail. Bei meinem Sohn wurde die Rechnung angeblich per Mail geschickt. Es ist nichts angekommen. Auch nicht im Spam. Aber eine Rechnung der RSW mit 95,98. Die sind in der Beweislast ,das die angeblich verschickten Mails angekommen sind.

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Nicky
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Berlin, 1 Bewertung

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie es weiter gegangen ist?
Ich habe "Schfaauskunft für Vermieter" im Internet gesucht. Bin auf die Seite von Supernova gekommen. Dort wurde eine Schufa angeboten... geeignet für - Vermieter - Arbeitgeber - Kreditinstitute. Das hat suggeriert, dass es sich um das richtige Formular (heute weiß ich es heißt Bonitätsauskunft) handelt. Bekommen haben ich die Auskunft, die jeder 1x im Jahr kostenlos einfordern kann. Nun kam der Brief von RWS Beratung und ich soll 95.99 zählen.
Wie gehe ich damit um?
Ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft Kempten hat nichts gebracht. Mir wurde gesagt, sie kümmern sich nicht um Privatangelegenheiten.

LG Nicky

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E.W.
E.W. kommentierte vor 5 Jahren

nicht zahlen und einem Mahnbescheid widersprechen.
Wir haben beides nicht erhalten, keine Auskunft und keine Rechnung.
Ohne Rechnung ist ein Inkasso/Anwaltschreiben nicht legal.

Du kannst also ohne Bedenken, das Schreiben vergessen und falls ein Mahnbescheid kommt, Einspruch einlegen - die müssen dir nachweisen, das du eine Rechnung erhalten hast.

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Kevin.L
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
1 Bewertung

Hallo mein Name ist Kevin.L

Und zwar wie es allen hier geht habe ich auch einen Brief bekommen von der RSW Beratung Rechtsanwalt Dr. Bock aus Münster erhalten. Ich soll doch bitte 95,98 Euro zahln. Ich war auch schon auf der Polizei-Stadion aber dort wurde mir nur gesagt ich soll mich erstma an den Verbraucherschutz wenden.
Jetz is meine frage wie ich bei diesem Fall vor gehen soll

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Sylke
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Deutschland, Bergen auf Ruegen, 1 Bewertung

Hallo!
Uns geht es wie allen anderen auch.
Gestern 2 Briefe für meinen Mann und mich von der RSW Beratung Rechtsanwalt Dr. Bock aus Münster erhalten. 2 x 95,98 Euro.
Eine Ausweiskopie von meinem Mann wurde angefordert. Da haben wir uns schon gewundert.
Schufaauskünfte sehr spät erhalten.
Die Rechnungen von je 14,95 Euro lagen im Spam-Ordner.
Ich war der Ansicht, dass ich eine kostenlose Schufaauskunft im Internet beantrage. So habe ich es vor ein paar Jahren schon einmal getan. Da hat es funktioniert.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Wie weit sind Sie alle hier? Haben Sie bezahlt oder nicht?
Ich werde mich erstmal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
Eine Rechtschutzversicherung haben wir leider nicht.

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Daniel
Daniel kommentierte vor 5 Jahren

Habe mich erfolgreich gewehrt ....100% obsiegendes Urteil

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Christian
Christian kommentierte vor 5 Jahren

Hallo Daniel, darf ich fragen wie sie das geschafft haben? Haben das gleiche Problem....

Über eine Info an [email protected] würde ich mich sehr freuen.
VG

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S.Präkel
S.Präkel kommentierte vor 5 Jahren

Hallo Daniel!
Würden Sie uns verraten wie Sie sich gewährt haben?
Ich habe bis jetzt 3 verschiedene Verbraucherschutze angerufen, aber irgendwie haben mich alle abgewimmelt. Nur nicht der Verbraucherschutz in HRO, welche Telefongebühren dabei verdient haben mit ihrer 09001775441. Aber eine vernünftige Auskunft habe ich auch nicht erhalten. Man wollte nur das Gespräch in die Länge ziehen. Naja... irgendwie geht ALLES auf dieser Welt nur noch ums Geld. Sorry.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
MfG S.Präkel

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Monique
Monique kommentierte vor 5 Jahren

Haben sie der Mahnung bzw allem widersprochen oder wie haben sie sich gewehrt?
Könnten Sie mir bitte eine Mail schreiben?

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Karola
Karola kommentierte vor 5 Jahren

Hallo Daniel,
meine Tochter ist ebenfalls Betroffene, d. h. keine Rechnung bekommen, Mahnung von 95 €, Widerspruch eingelegt, 9 Monate später ein Schreiben vom Mahngericht Coburg, Widerspruch eingelegt, jetzt liegt die Sache dem Amtsgericht vor... soviel zusammengefasst.
Wir würden gerne von Betroffenen wissen, wie das Amtsgericht urteilte. Auch wir werden andere Betroffene gerne auf dem Laufenden halten.
Danke für jede Information.
[email protected]

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Steffi
Steffi kommentierte vor 4 Jahren

Hallo, auch wir haben ein schreiben des Amtsgericht Coburg erhalten. Wie ging es denn bei Ihnen aus?

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Bea
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

schlecht schlecht schlecht. die haben sich ja ein gutes Geschäftsmodell ausgedacht auf Kosten anderer. So kann man auch Geld machen.

65 von 66 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Mia
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

bin ganz und gar nicht begeistert. Habe auch eine Rechnung der Firma RSW Rechtsanwälte in Münster bekommen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt mittlerweile schon von der Firma Supernova....
sagt doch alles

70 von 71 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Sebastian F
Sebastian F kommentierte vor 5 Jahren

Hallo,ich habe heute die besagte Post der RSW erhalten ☹️
Ist die Staatsanwaltschaft dafür predistiniert oder kann ich auch bei meiner Staatsanwaltschaft vor Ort den Fall melden?
Soll ich also nicht den gewünschten Betrag zahlen?
Mfg

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Daniel
Daniel kommentierte vor 5 Jahren

Ich möchte auch Strafanzeige stellen. ...Sehr geehrter Herr Hohnschopp bitte melden Sie sich bei mir unter [email protected] vielen Dank

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Martina
Martina kommentierte vor 5 Jahren

Ich habe auch einen Brief mit Zahlung erhalte vom Mahngerich t .habe Wiederspruch eingelegt gehe jetzt noch Zur VZ Hal!e..hoffe,das ist richtig..habe nie Rech. und von der Firma erhalten...

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Ulrike
Ulrike kommentierte vor 5 Jahren

Sehr geehrter Herr Hohnschopp,

zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Informationen und Ihrer Bereitwilligkeit anderen zu helfen.

Ich habe Ähnliches mit der Fa. Supernova Advertising erlebt, nur bin ich nach dem auf deren erste Mahnung reagiert hatte, umgezogen und habe den Brief zur Zwangsvollstreckung nie erhalten. Der nächste Brief zur Zwangsvollstreckung kam dann auch schon vom Amtsgericht von meinem neuen Wohnort, daraufhin blieb dann nur noch eine Bezahlung. Mit desem Anliegen kann ich mich lt. Gerichtsobervollzieher an einen Anwalt wenden.
Gern würde ich mich hiermit an einen von Ihnen genannten Anwalt wenden.
Gern höre ich von Ihnen in dieser Sache Vielen Dank.
Mfg

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Bernadette
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, 1 Bewertung

Hallo auch mir ist das gleiche passiert. Da ich über die Firma jetzt auch schon viel negatives gelesen habe mitunter auch ein Zeitungsbericht vom Januar diesen Jahres vom Nordkurier, wo beschrieben wird, dass genau diese Firma Supernova in die Mangel genommen wurde.....hmmm schauen wir mal wie lange die damit noch Geld kassieren.

62 von 63 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Carmen Kogelmiller
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Ging wirklich schnell! Formular ausgefüllt und eine Woche drauf hatte ich das Schreiben von der Schufa daheim. Bin begeistert!

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Stein
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Ging schnell und einfach gibt nichts zu beanstanden.

1 von 65 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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ClS
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Düsseldorf, 1 Bewertung

Guten Tag,
ich habe die selben Erfahrungen mit der Fa. Supernova gemacht. Gerade habe ich nach Rücksprache mit der StA Kempten hier vor Ort Anzeige erstattet. Und mir wurde gesagt, in keinem Fall zahlen.

70 von 71 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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boris
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Berlin, 1 Bewertung

Ich auch habe Brief mit 95 Euro!!!!

68 von 69 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Hauke Schümann
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Hallo an alle, mir geht es genauso. 95,97€ soll ich zahlen für eine Dienstleistung, die nicht erbracht wurde es steht zwar alles auf dieser seite meine selbst auskunft das es geld kostet und das die firma nur vermittelt . Es wird aber nicht drauf hingewiesen das die Rechnung per email zu gestellt wird. Habe gerade bei dieser kanzlei angerufen und muss echt sagen die sind davon überzeugt das es so wie sie machen alles richtig ist . mir wurde auch gesagt das ich aufpassen soll was ich sage es könnte weitere konsequenzen haben da ich sagte das es betrug ist was sie machen und das wäre wohl eine beleidigung . das fazit dieses telefonats ist das die leute da einem vermitteln wollen das man zu dumm zum lesen ist . das ende vom lied bezahlt man nicht und macht nichts dagegen und bekommt recht bekommt man dank dieser beiden unternehmen einen schufa eintrag

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Mel
Mel kommentierte vor 6 Jahren

Mir ist das selbe passiert. Und hatte beim ersten Brief per E-Mail geschrieben das ich mich über die Firma erkundigt habe und das es Betrug ist. Jetzt wollen die 400€ (!) Schmerzensgeld

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Ricardo Da Rocha
Ricardo Da Rocha kommentierte vor 5 Jahren

Von mir wollen die auch 400€!!!
Was soll ich tun?
Es gibt schon ein Urteil von Amtsgericht München.
Bitte Hilfe.

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Murat
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Haben sich Super um alles gekümmert. Leider hat die Schufa fast 2 Wochen gebraucht. Sonst alles ok.

4 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Jurili Scherz
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Hamburg, 2 Bewertungen

Bei mir das gleiche. Keine Rechnung, keine Mahnung aber Post von einem Anwalt Bock.
Ich soll 96 Euro zahlen und es wäre meine Schuld, wenn die Rechnung vielleicht im Spam Ordner gelandet ist. Ist es so? Werde ich das jetzt zahlen müssen ?

60 von 64 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Marta
Marta kommentierte vor 6 Jahren

Ich habe beim Verbraucherschutz angerufen! Die sagten nicht zahlen und einen Anwalt über den Verbraucherschutz nehmen! Ich hatte leider schon gezahlt. Stehe aber, da ich meine Meinung kund getan habe nun mit Herrn Bock vor Gericht!

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Muna
Muna kommentierte vor 6 Jahren

Hallo Marta,
Darf ich fragen was bei dem Gerichtstermin raus kam? Bzw hätten Sie vll auch ein Aktenzeichen dieses Verfahrens? Ich habe auch einen Termin vor dem Amtsgericht nämlich.
Lieben Gruß
Muna

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Violetta
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Quakenbrueck, 1 Bewertung

Habe auch ein Rechnung von Herr Bock bekommen, soll 95,97€ bezahlen. Nie ein Rechnung von supernova erhalten und auch kein Schufa Auskunft. Werde mein Anwalt kontaktieren

67 von 70 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Holger
(4 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Habe vor kurzem meine Auskunft bekommen. Hat soweit alles gut geklappt. Hätte gerne noch ein paar Fragen beantwortet gehabt und konnte auf der Hotline nur leider sehr schwer jemandem erreichen.

13 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Hübner
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Ich empfand den Dienst als durchaus seriös. Ging schnell und einfach und habe nichts zu bemängeln

5 von 64 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Dietmar
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Moers, 1 Bewertung

Ich hatte bei Supernova eine Schufa Auskunft bestellt und Bezahlt leider habe ich nach einer Woche noch keine Post bekommen.

20 von 68 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Elsa neu
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Hamburg, 1 Bewertung

Mahnbescheid heute am 20.3.18 ,trotz bereits bezahlter Rechnung am 10.11.17 bezahlt und mahnbescheid ist vom 14.3.2018 also mehrere Monate nachdem ich bereits die 14,95€ bezahlt habe.
Kontoauszug aufbewahren, sowie allen schriftverkehr( mit überweisung) und Widerspruch einlegen!

68 von 72 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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veso
veso kommentierte vor 5 Jahren

Hallo wie ist das dann ausgegangen
?
was haben die dazu gesagt?
hattest du Rechnungsnumner und Verwendungszweck angegeben?.....
Liebe Grüße......

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Rudi Nöter
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

War super zufrieden. Habs online bestellt, am selben Tag bezahlt und zwei Wochen später lag die Selbstauskunft in meinem Briefkasten. Gibt nichts zu beanstanden

10 von 71 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Thomas
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

ich habe dort auch eine Auskunft bestellt und habe das eigentlich so verstanden das die keine Schufa Auskunft für mich erstellen sondern ein Auskunftsersuchen das im Anschluss an die Schufa geschickt wird. Ich habe auch die Kopie des Schreibens und eine Rechnung per E-Mail erhalten. Nach Erhalt der Rechnung hatte ich aber leider immer noch keine Auskunft. Habe dann online dieses Forum gefunden und hatte starke Zweifel das ich die Auskunft erhalte. Daher habe ich die Auskunft dann für 30 Euro bei der Schufa direkt bestellt. 5 Tage nach der Auskunft die ich bei der Schufa direkt bestellt habe bekam ich dann die Auskunft die ich bei Ihreselbstauskunft.de bestellt habe.

14 von 59 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Hans Balz
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Lüdenscheid, 1 Bewertung

Sehr geehrter Herr Martin,
sehr geehrter Herr Hohnschopp,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch mir ist das gleiche Missgeschick passiert, wie Ihnen und diversen anderen.

Ich habe am 25.01.18 bei der Schufa Holding , 44721 Bochum AG unter Fax 0611 – 9278109
meine unentgeltliche Selbstauskunft nach §34 BDSG erbeten.

Leider habe ich dann übersehen, dass ich noch am selben Tag 25.01.18 per email eine Rechnung
(Geschäftsbedingungen auf der Rechnung sh. Supernova Rg. und paperwork im Anhang!)
mit einer Auftragsbestätigung über € 14,95 erhielt, welche sofort fällig gestellt wurde und
mit Hinweis darauf, dass nach § 286 Abs. 3 BGB, man auch ohne Mahnung in Verzug gerate
etc. etc. weitere Anwaltskosten fällig würden.

Sh. auch : Praxisleitfaden Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.root&docid=124960 (§ 286 Abs. 3 Satz1 BGB)

Wichtiger Praxishinweis:
Die 30-Tage-Regelung greift gegenüber Verbrauchern nur dann ein, wenn diese auf die Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht.
Unternehmen, die Rechtsgeschäfte mit Endverbrauchern schließen, sollten daher zur raschen Forderungsbegleichung auf ihren Rechnungsformularen stets folgenden Vermerk anbringen:
„Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag alsbald zu zahlen, da 30 Tage nach Erhalt der Rechnung der gesetzliche Verzugszinssatz von – seit 1.7.2004 – 6,13 % anfällt“.

Ich sehe nur eine Chance über den Hinweis „unentgeltliche Selbstauskunft nach §34 BDSG“
Hier ist meines Erachtens mein/ein Anwalt gefragt. Der Teufel steckt meistens im Detail.

Gerne höre ich hierzu Ihre beiden sowie Ihre individuellen Meinungen dazu und bedanke mich im Voraus für Ihren Service und Antwort

Eventuell sehe ich eine Chance bei einer Sammelklage!

Meine Rufnummer Deutschland 0171 272 4836


mit freundlichen Grüßen
with kind regards

Hans Balz
----------------------------------------------------------------
Hans Balz – MBA
Managing Director
OLYMPIC THERAPEUTICS ™ AG
Steinhausserstr. 74, CH-6300 Zug, Swiss

Ph. ++49 (0) 171 272 4836
Fax ++49 (0) 2351 671 1829
Email: [email protected]
Ph.++41 41 723 24 82 (office: Swiss, Zug, Econ Commercial GmbH)
Web: www.olympictherapeutics.org

Email: [email protected] The information transmitted is intended only for the person or entity to which it is addressed and may contain confidential and/or privileged material. Any review, retransmission, dissemination or other use of, or taking of any action in reliance upon, this information by persons or entities other than the intended recipient is prohibited. If you received this in error, please contact the sender and delete the material from any computer.

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Michaela gnoyke
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Genau so wie den meisten, ging es mir, nie eineRechnung oder Mahnung erhalten sondern von Rechtsanwalt bock eine Forderung von 95,98€erhalten.
um ärger zu vermeiden leider bezahlt, die Seite zu spät gesehen.

68 von 70 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Cengiz Saglam
Cengiz Saglam kommentierte vor 6 Jahren

Hallo,
ich habe auch so eine Mahnung bekommen, soll ich di Zahlen???

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F.Zindel
(4 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Habe Heute 08.03.2018 auch ein schreiben von der RSW Beratung bekommen.
Zu zahlen seien 96,00 Euro. Habe direkt ein Termin mit meinen Anwalt gemacht.

55 von 56 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Petra
Petra kommentierte vor 6 Jahren

Hallo würde mich interessieren was Ihr Anwalt geraten hat. Ich habe hier einen Mahnbescheid von denen hier liegen

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gabi_19
gabi_19 kommentierte vor 6 Jahren

Hallo Zusammen,

mein Bruder hat auch ein Schreiben von der RSW Beratung erhalten. Er soll 95,97 EUR bis zum 19.3. zahlen, ohne dass er davor eine Rechnung von Supernowa erhalten hat. Ich habe ein Bericht über diese Firma auch gefunden.
https://www.nordkurier.de/templin/saftige-rechnung-praesentiert-1831005001.html

Der Vorfall schein nicht unbekannt zu sein. Ich werde gegen dieses Schreiben von der RSW-Beratung Widerspruch einlegen und daraufhin den Anwalt kontaktieren.

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E.W.
E.W. kommentierte vor 6 Jahren

einfach Einspruch einlegen und angeben, das sie nichts
erhalten haben, was bei den meisten der Fall ist.

Meist kommt dann wohl nichts mehr.

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Emmerich I
Emmerich I kommentierte vor 6 Jahren

Bitte nicht zahlen.Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale vor Ort.Die helfen erstmal weiter.

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Silke
Silke kommentierte vor 6 Jahren

Hab ich gemacht .
Die sind echt weiter gegangen. Es läuft nun ein schriftliches Verfahren .
Ich bin gepannt wie es ausgehen wird

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Martina
Martina kommentierte vor 6 Jahren

Habe auch einen Mahnbescheud erhalten u.weiss von nix ..ich schicke ihn zurück ans Mahngericht u.widersprechen im Ganzen.

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Dieter Bettinger
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Bremen, 1 Bewertung

Die Firma hat sich in der Suchmaschine ganz nach oben katapultiert, bei der Beantragung einer Schufaauskunft. Ich hätte die Rechnung selbstverständlich gerne bezahlt, wenn die Auskunft auch gekommen wäre. Die Firma zieht sich davon nichts an, sondern beantragten über Ihr Inkassobüro die Gelder. Ausgang 14,95€, jetzt schon 144,13€. Zum Glück kam ein Schreiben vom Amtsgericht Coburg, hier habe ich die Möglichkeit, dem Vorgang zu widersprechen, was ich auch umgehend tun werde. Die Kontaktmails von Supernova Advertising GmbH wurden einfach ignoriert, eigenartig bei diesem Erfahrungswert der Firma.
Meine Rechtschutzversicherung werde ich wohl einschalten müssen, bei diesem Gebahren.

53 von 54 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Brigitte Bassen
Brigitte Bassen kommentierte vor 5 Jahren

Hallo Herr Bettinger,auch ich habe einspruch erhoben und es geht ein ewiger Schriftverkehr hin und her.Wie sind ihre erfahrungen ß Würden Sie sich bitte als Zeuge zur Verfügung stellen ? [email protected]

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Gabi  Owens
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, 1 Bewertung

Habe auch eine Rechnung über 95,97 Euro bekommen.Werde es nicht zahlen.

65 von 66 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Andreas...
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Stuttgart, 1 Bewertung

Vor zwei Wochen ebenfalls von dem selben Anwalt Bock die Rechnung von knapp 100€ bekommen. Von der Schufa Auskunft habe ich bis heute nichts erhalten!

57 von 58 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Richard Martin
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Chemnitz, 1 Bewertung

Am 07. August 2017 hatte ich an die Schufa den Antrag auf Selbstauskunft gestellt. Daraufhin habe ich bis zum 26. September nichts mehr gehört.
An dem Tag kam ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Bock mit einer Forderung über 95.98 Euros. Ich habe nie eine Auskunft erhalten und auch keine Rechnung (es sollte 14.98 EU kosten).
Das habe ich der Kanzlei Bock mitgeteilt. - Keine Antwort. - Aber am 19.02. 2018 ein gerichtlicher Mahnbescheid über 144,18 EU.
Wie ich hier im Forum lese, scheint das Methode der beiden Unternehmen zu sein.
Zunächst habe ich an die Schufa geschrieben und an die Rechtsanwaltskammer OLG-Bezirk Hamm.
Es scheint bei der Supernova Methode zu sein. Keine Auskunft erteilen und keine Rechnung schicken. Dann die Anwaltskanzlei Bock mit zweifelhaften Methoden vorgehen zu lassen.
Es müsste sich jeder gegen diese dubiosen Machenschaften wehren. Ich widerspreche jedenfalls dem Mahnbescheid – mal sehen, ob Bock und Co. es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Als Gerichtsort ist mein Wohnort angegeben. Wäre Verhandlungsort der Sitz der Supernova, würden dem Gericht die vielen seltsamen Forderungen auffallen.

Nachtrag:
Ich würde über einen Anwalt klagen, aber dazu brauchte ich eure negativen Erfahrungen.
Ihr müsstet nichts weiter tun, als mir euren Beitrag per Mail mitzuteilen.
Meine Mail-Adresse: [email protected]
Vielen Dank

63 von 64 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Bernd Ludwig
Bernd Ludwig kommentierte vor 6 Jahren

Hallo Herr Hohnschopp,

einem Kunden von mir ist das gleiche passiert.

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Lisa Walter
Lisa Walter kommentierte vor 6 Jahren

Mir ist jetzt genau das Gleiche passiert. Ich habe zwar eine Schufaauskunft erhalten, weiß aber nicht ob diese mangelhaft ist oder nicht. Mein Rechnungsbetrag beläuft sich auch über 95,98 €. Was kann ich jetzt tun?

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Wolfgang Greul
Wolfgang Greul kommentierte vor 6 Jahren

Meiner Frau ist das gleiche passiert keine Rechnung keine Auskunft nun Mahnbescheid Wiederspruch eingelegt jetz kommt Anglage von Gericht beziehungsweise Stellungnahme und Begründungen von Supernova müssen jetzt wohl Anwalt nehmen
Gibt es schon Urteile mit Supervova war jemand schon soweit
Bitte mir schreiben brauche Infos für Gericht

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M.
M. kommentierte vor 6 Jahren

Geht mir genauso.
Was passiert wenn nicht gezahlt wird?
Müssen die nicht erstmal eine ganz normale Mahnung schicken ?

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ClS
ClS kommentierte vor 6 Jahren

Guten Morgen,
auch mir ist es so ergangen, habe gestern so eine rechnung von diesem Anwalt bekommen. Nach einen Telefonat, welches nicht sehr aufschlussreich war, habe ich beschlossen die Sache zur Anzeige zu bringen. Auch werde ich Widerspruch einlegen. Da ich finaziell den Betrag nicht tragen kan, deshalb auch die Beantragung der KOSTENLOSEN Schufa, weiß ich mir sonst keinen Rat. Ich habe weder eine Rechnung noch die angeforderte Schufa Auskunft bekommen....einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

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Susann
Susann kommentierte vor 5 Jahren

Hallo
Ich habe einen Mahnbescheid heute bekommen und keinerlei Rechnung. Ich habe Schufa Auskunft mir direkt von der Schufa geholt.
Ich musste eben erstmal gucken im Internet, was Supernova überhaupt ist.
Würde mich freuen, wenn Sie mich da ebenfalls unterstützen könnten

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Regina
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Österreich, Wien, 4 Bewertungen

Stehe leider auch vor demselben Problem wie die meisten anderen hier. Was kann ich tun kann jemand inzwichen berichten und einen Ratschlag geben?

51 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Sylvia Losleben
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Weimar, 1 Bewertung

Für mich nicht empfehlenswert.
Schufaauskunft war mangelhaft, wenn die Zahlung nicht gleich erfolgt kommt keine Mahnung sondern Post von RWS Beratung (Anwalt ) und bezahlt gleich über 90,-€ für mich unseriös

56 von 57 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Christine Krp
Christine Krp kommentierte vor 6 Jahren

Ich habe es vergessen die 14.95 Euro zu zahlen. Habe aber keine Mahnung bekommen, sondern sofort dieses Schreiben von dem Anwalt über 95.98 Euro. Haben Sie Einspruch erhoben oder wie haben Sie das geklärt?

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Guido
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Guten Tag,

auch ich habe heute 15.02.2018 ein Schreiben von dem Rechtsanwalt Dr. Bock bekommen mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von 95,97 Euro.

Vielen Dank für eure Kommentare. Auch ich werde es direkt an meinen Anwalt abgeben.

Das ist echt eine Frechheit , was die sich erlauben !!!!
Wir müssen ALLLE dagegen angehen !!!!!

61 von 62 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Karin Krause
Karin Krause kommentierte vor 6 Jahren

ha, vielleicht sollten wir uns alle zusammmentun und mal an SAT1 schreiben, die kümmern sich um solche Fälle - ich habe es jetzt erst einmal bezahlt um weitere Kosten zu vermeiden, aber richtig finde ich das alles nicht.

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Caroline Meyer
Caroline Meyer kommentierte vor 6 Jahren

Mir wurde soeben erklärt, dass sie nicht dafür verantwortlich sind, dass ich eine Auskunft bekomme, sondern lediglich für die Überbringung meiner Daten. Das ist ja wohl ein Witz! Ich müsste mich an die Schufa wenden wenn ich nichts erhalten habe, damit hätten deren Mandantin nichts am Hut . Woher soll ich wissen, dass sie je was übermittelt hat, wenn ich nie was erhalten habe . Ich werde nichts zahlen und mich an die Verbraucherzentrale wenden!

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Emmerich Ingrid
Emmerich Ingrid kommentierte vor 6 Jahren

Das habe ich auch gemacht.In keinem Fall zahlen.Verbraucherzentrale ist sehr kompetent.

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R.C
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Hamburg, 1 Bewertung

Wir haben auch eine Rechnung bekommen die ich natürlich nicht bezahlt habe, weil die Verbraucherzentrale zu uns gesagt hat wir sollen definitiv nicht bezahlen weil die Firma schon bekannt ist. Jetzt habe ich Post vom Gericht bekommen... Hat jmd. Erfahrung, gehen die wirklich vor Gericht?

46 von 47 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Karin Krause
Karin Krause kommentierte vor 6 Jahren

haben Sie denn jetzt weitere Erfahrung, wie man vorgehen kann und was passiert, wenn man nicht zahlt?
[email protected]

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Richard Martin
Richard Martin kommentierte vor 6 Jahren

Es war richtig, nicht zu bezahlen. Dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen, denn ich glaube nicht, dass die es darauf ankommen lassen, denn durch die vielen negativen Beispiele hätten die vor Gericht sehr schlechte Karten.

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Silke
Silke kommentierte vor 6 Jahren

Bei mir haben sie es getan. Es läuft ein schriftliches verfahren

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Richard Martin
Richard Martin kommentierte vor 6 Jahren

Hallo Silke,
Wenn die Sie wirklich vor Gericht zerren, können Sie z.B. mich als Zeuge benennen. Ich habe nämlich auch keine Rechnung von der Supernova erhalten, und auch keine Bestätigung, dass etwas an die Schufe übermittelt wurde. Mit Sicherheit sind viele bereit, auszusagen. Wenn es ernst werden sollte, teilen Sie mir das mit. Meine E-Mail-Adresse: [email protected]
Freundliche Grüße
Richard Martin

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Minseo Choi
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Essen, 1 Bewertung

Ich hab auch vorgestern ein Brief betrag 95,98€ bekommen.. Ich habe eigentlich die Schufa wiederruf gemacht und bestätigung per email bekommen..
Aber der Breif kamm trotzdem, am telefon und email antwortet niemand.
Was soll ich tun?.. kann jemand kommentieren?

50 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Regina Ludwig
(3 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Ich habe dieses Unternehmen auch beauftragt, ich muss sagen ich hatte keine Probleme. Meine Auskunft kam innerhalb 14 Tagen.
Rechnung über Paypal bezahlt, anschließend die Firma 3 Tage lang mit E-Emails bombadiert und schon kam die Bestätigung das Geld erhalten zu haben.

17 von 47 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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veso
veso kommentierte vor 5 Jahren

Hallo.......
was hast du den geschrieben?....
Ich schreibe auch seit einem Tag aber die Antworten nicht drauf....
will auch eine Bestätigung das die 17.95 Euro erhalten haben....

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E.D.
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Lünen, 1 Bewertung

Ich habe jetzt auch eine Rechnung von RSW Beratung wegen irgendwelcher Firma Supernova, Leistungen die nicht beantragt und nicht bezahlt wurden?
Wie der Brief schon aussieht und zwar sowohl Supernova als auch diese Inkasso Beratung RSW. Da wo die Unterschrift steht da muss auch stehen wer die Verantwortung übernimmt dafür, da steht aber nur Rechtsanwalt, der Name der Person fehlt ! Die Auskunftsnummer ist auch Kostenpflichtig ! Der geforderter Betrag ist sehr hoch, Auf der Rechnung sind sogar Zinsen aufgeführt!!! Solche Firmen muss man vor Gericht zerren und nicht nur Strafantrag stellen sondern auch Schmerzensgeld verlangen.

47 von 49 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Müller
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

vollkommen unseriöses Unternehmen auch nach einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden kommen trotzdem unverschämte Forderungen von einer Anwaltskanzlei.

Dringend abzuraten!

52 von 55 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Jenny
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Langenhagen, 1 Bewertung

Ich hab auch vor ein paar Tagen ein Brief mit einer Rechnung von 96 Euro bekommen und habe bis heute die angeforderten Dokumente nicht erhalten. Ich glaube die wollen auch gezielt das die Rechnung nicht gezahlt wird oder Dokumente im Spam Ordner landen und sie dann 96 Euro in Rechnung stellen können.

49 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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lya
(3 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Aachen, 1 Bewertung

Hallo,
Habe eine Schufa Auskunft beantragt und nie erhalten, jedoch ein Brief vom Anwalt indem ich ca.90 euro zahlen soll.
Was nun ? Zahlen oder nicht ? Habe keine Auskunft oder Mahnung bzw. Rechnung erhalten.

53 von 55 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Emmerich.I
Emmerich.I kommentierte vor 6 Jahren

Bitte nicht zahlen.An die Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

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Sam
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Supernova Advertising unseriös
RSW Beratung Dr. Christian Bock

Hatte eine Schufa Auskunft beantragt (normalerweise ist diese ja kostenfrei, hatte ich im nachhinein erfahren). die Leistung betrug um die 14 €. Normalerweise bezahle ich Rechnungen sofort per Paypal, Kreditkarte, Überweisung etc. hier gab es explizit keine Zahlungsaufforderung und da ich leider vergessen hatte die Rechnung zu bezahlen, bekam ich dann eine Unverhältnissmässig hohe mahnung von 81 € (!) einer besagten RSW Beratung Dr. Christian Bock.

49 von 50 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Jenny
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Berlin, 1 Bewertung

Auch mir geht es genauso wie vielen anderen auch. Bei mir war gestern auch eine Rechung von 96 euro im Briefkasten. Die Auskunft die ich beantragt hatte, hab ich bis heute nicht bekommen.

45 von 46 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Posche
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, 1 Bewertung

Mir ging es auch so.ich habe heute anwaltsschreiben Dr Bock bekommen und soll über 80,-€ zahlen .
Ich habe nie eine Rechnung von der Firma Supernova GmbH erhalten und habe jetzt erst die ganzen Bewertungen unübersichtlich das Unternehmen gelesen.
Na ja sitzen wir ja alle in einem Boot

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Christian
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Hi! Bei mir ist die erste Mail auch nicht angekommen. Aber da gibt es eine kostenfreie Hotline wo man anrufen kann und dann schicken die einem gleich nochmal die Rechnung. Solang man da ein Auge darauf hat, funktioniert das ganz gut. Zumindest meiner Erfahrung nach.

26 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Daniela
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, München, 1 Bewertung

Als ich dort meine Auskunft bestellt hab gabs keinerlei Probleme. Ich hab das Formular ausgefüllt, meine Rechnung und die Bestätigung per Mail erhalten, das ganze überwiesen und meine Auskunft erhalten. Zwar hat das ganze gut 1,5 Wochen gedauert, aber schlussendlich war das Problemfrei.

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Tina Pösch
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Berlin, 1 Bewertung

Ich habe soetwas noch nie erlebt, wurde am Telefon bei der Supernova GmbH so herablassend behandelt. Sätze wie :" sie müssen das kleingedruckte schon lesen und wir haben unsere Pflicht getan und die muss nunmal gezahlt werden "
Ich habe nie eine Schufaauskunft erhalten , keine Email , nichts dergleichen nur das schreiben vom Anwalt.. 100€ kostet mich der Spaß.
Nach etlichen Telefonaten muss ich nun zahlen.
Schufaauskunft auf dieser Seite? - niemals.

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Richard Martin
Richard Martin kommentierte vor 6 Jahren

Hallo, Tina Pösch,
Sie müssen überhaupt nicht zahlen. Wer nichts bekommen hat, ist auch nicht verpflichtet zu bezahlen.
Beschweren Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer OLG Hamm, und fordern Sie Ihr Geld zurück.
Viele Grüße Richard Martin

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Simone Nuglisch
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Bei uns das gleiche, ich hab für meine Mutter dort hin geschrieben, sie hat gleich die 14,95 Euro gezahlt. Hat ja auch den Beleg dafür, gestern kam auch von diesem Anwalt das Schreiben mit der Mahnung von knapp 100 Euro.

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Margedant
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, 1 Bewertung

Soeben Rechnung von RA Bock über 95,97 erhalten. Bislang keine Rechnung (weder per Mail noch Brief) oder Mahnung erhalten. Anruf in der Kanzlei erfolglos. Auskunft: Wenn Rechnung im Spam gelandet, selber schuld. Fazit: Verbraucherberatung, Presse und Polizei informieren.

54 von 55 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Robo
Robo kommentierte vor 6 Jahren

Ich hab das gleiche Problem wie alle hier. Hat denn jemand schon ein Ergebnis?
Was sagt die verbraucherzentrale? Was sagt ein Anwalt oder die Polizei?

Viele Grüße

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christin
christin kommentierte vor 6 Jahren

hallo ich habe heute auch einen Brief von dem Rechtsanwalt bekommen ,mit einer Rechnung von 95,96 Euro
ich habe aber weder eine Rechnung noch eine Email bekommen.
was kann ich jetzt dagegen unternehmen :(

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veso
veso kommentierte vor 5 Jahren

wie habt ihr es gelöst......?

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E.W.
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Thailand, Chiang Mai, 1 Bewertung

Ich erhielt weder eine Schufa-Auskunft und auch keine Rechnung.
Nach einiger Zeit jedoch ein Anwaltsschreiben mit einer Forderung jenseits von 14,95 - um die 100 EUR.

Gegen diese Forderung habe ich Einspruch bei Supernova eingelegt und dachte nun, es wäre erledigt. Dann kam der Mahnbescheid mit ca 150 EUR.

Nun platzte mir der Kragen und ich habe dem Mahnbescheid widersprochen und werde das bis zum letzten Gericht bekämpfen. Da ich Rechtschutz-Versicherung habe, ist das kein Problem.

57 von 59 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Richard Martin
Richard Martin kommentierte vor 6 Jahren

Hallo E.W.,
für Sie gibt es keinen Grund, sich aufzuregen. Am besten Sie erstatten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster gegen diese Firmen. Da wird sicher manches geklärt werden können.
Sie brauchen nur wahrheitsgemäß Ihre Erfahrungen zu beschreiben. Es ist vielen so wie Ihnen ergangen.
Grüße von Richard

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Richard M.
Richard M. kommentierte vor 6 Jahren

Hallo E.W.
Die Kanzlei versucht jetzt, gegen Einzelne vorzugehen. Wir müssen gemeinsam handeln. Viele haben keinerlei Rechnung erhalten - aber die Aussage hier, ohne Namen, und Anschrift - nützt nicht viel. (Das weiß natürlich die Kanzlei). Bitte, um gemeinsam zu handeln, müssen wir uns auch gemeinsam präsentieren. Entweder an Dieter Hohnschopp, Kriminalhauptkommissar a.D., oder an mich. [email protected] Antwort garantiert.
Grüße von Richard

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Sabine Hasbi
Sabine Hasbi kommentierte vor 5 Jahren

Meine Tochter bekam bereits ein Anklageschreiben vom Gericht.Weder Rg noch Schufaauskunft erhalten.Inkasso und Mahnbriefe denen jedoch widersprochen.Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht

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Silke B.
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Aalen, 1 Bewertung

Ich kann mich allen obigen Beiträgen nur anschließen. Habe heute Brief vom Anwalt mit einer Forderung von fast 100€ erhalten!
Ich ärgere mich so, dass ich hier erst im Nachhinein Nacht Erfahrungen mit der Firma geschaut habe.
Niemand schreibt, dass er sich dagegen gewährt hat?! Gibt es echt niemanden da draußen, der einen Rechtsbeistand gesucht hat?
Ich werde mich gleich nä Woche anwaltlich beraten lassen.

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Viktoria switala
Viktoria switala kommentierte vor 6 Jahren

Ich wehre mich. Ich mach das nicht mit. Wenn es zu weiteren Probleme kommt; muss man halt zueinander Kontakt aufbauen. Das man das gemeinsam angehen kann

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E.W.
E.W. kommentierte vor 6 Jahren

Doch, wir ziehen das bis zum Ende durch.
Die Webseite ist so gehalten, das man eigentlich denkt, das man eine Schufa-Auskunft bestellt und nicht nur ein Fax-OK zur Schufa.
Ich werde auch eine Strafanzeige mit meinem Anwalt diskutieren. Das zahle ich sicher nicht - es geht hier ums Prinzip.

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R. C.
R. C. kommentierte vor 6 Jahren

Bei mir genau so. Wir haben jetzt Post vom Gericht bekommen....hat jmd Erfahrung?

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ENA
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Spanien, Pinoso, 1 Bewertung

Auch meinem Sohn ist es genauso ergangen... haben denn hier alle bezahlt, als der RA Herr Bock RWS geschrieben hat?
Meiner Meinung nach sind diese Mahnkosten viel zu hoch, laut dem was ich in den Gesetzen finde...
Ich denke wir werden dies auch dort hin schreiben und die hohe Zahlung verweigern!

42 von 43 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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E.W.
E.W. kommentierte vor 6 Jahren

bezahlen Sie die Rechnung vom Anwalt nicht.
Er wird dann versuchen, einen Mahnbescheid zu beantragen, widersprechen Sie diesem einfach.
In § 286 Abs. III S.1 BGB ist das geregelt:

“ Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;…………………….“

Da die meisten von dieser dubiosen Firma keine Rechnung erhalten haben, sind sie auch nicht im Verzug.

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Silke
Silke kommentierte vor 6 Jahren

Danke das werde ich so machen. Habe bescheid vom gericht bekommen

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E.D.
E.D. kommentierte vor 6 Jahren

Wie ist es dir ergangen? Gab es bereits eine Gerichtsverhandlung ?

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Wiebke
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Moin,moin auch wir haben Ärger mit diesem Unternehmen. Die Schufa Auskunft habe ich erhalten. Dennoch haben Sie mir die angebliche Rechnung in den "Spamfilter" geschickt. Erst durch die schriftliche Mahnung von Dr. Bock wurde ich hellhörig. Wie ich auf diese Seite von dem Unternehmen gekommen bin, kann ich nicht mehr nachzollziehen. Sowie es aussieht muss ich wohl die geforderten 96,00€ zahlen :-(

38 von 39 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Otto Happe
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Düsseldorf, 1 Bewertung

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich auf die perfide "Dienstleistung" der Supernova Advertising GmbH reingefallen bin. Ich bin durch Klick unter Immobilienscout auf "Schufaauskunft beantragen" zu der Seite dieser dubiosen GmbH geraten. Da dort nicht nur eine Schufa-Selbstauskunft sondern dazu auch eine Auskunft von der Creditreform bo. GmbH sowie der CRIF GmbH angeboten wurde, erschienen mir die dafür geforderten 14,95 Euro zunächst nicht zu teuer. Erst im Nachhinein wurde mir bewusst, dass ich das Geld zum Fenster hinaus geworfen habe, da jede Selbstauskunft i.d.R. einmal jährlich unentgeltlich erhältlich ist! - Also selbst beantragen! Musteranträge sind per suche im Netz z.B. nach "musterantrag selbstauskunft § 34 bdsg" erhältlich.

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Hartmut & Marion
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Hamburg, 1 Bewertung

Bei uns genau das gleiche. 2 Rechnungen bzw. Kostenforderungen über 95,96€ für mich und meine Frau von RSW Beratung im Auftrag von Supernova! Aus 2 x 14,95€ ohne weitere Mahnungen o.Ä. wurden dann nun zusammen ~192€!! Von der Schufa haben wir die Auskünfte kostenlos bekommen. Was kann man hier machen, wir haben die Schreiben von RSW heute bekommen. In unseren Augen absoluter Betrug und Bauernfängerei! Bitte Hilfe ♡

LG

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Viktoria switala
Viktoria switala kommentierte vor 6 Jahren

Auf keinen Fall zahlen. Zuerst nachforschen! Darauf setzten die doch. Kommt doch ständig sowas im fernsehen

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Robert
(4 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
1 Bewertung

Ich hatte selbst auch bei der Firma Supernova eine Selbstauskunft bestellt. Nachdem einige Tage später immer noch nichts in meinem Briefkasten war, hab ich mal bei der Schufa angerufen. Dort hatte mir eine Dame am Telefon gesagt, dass ich ohne Perso überhaupt keine Auskunft beantragen kann. Also habe ich bei Ihr nochmal eine Auskunft bestellt (natürlich wieder kostenpflichtig). Eine Woche später kam dann der Brief von Supernova. Ehrlich gesagt fühle ich mich von der Schufa ziemlich übers Ohr gehauen! Mit Falschaussagen ihre Produkte verkaufen und Mitbewerber schlecht machen. Und dafür hab ich dann auch noch doppelt gezahlt. Hätte mir aber auch spanisch vorkommen können, dass die Dame behauptet ohne Personalausweis ist es nicht möglich, mir Ihr Produkt aber am Telefon verkauft

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Thomas B.
Thomas B. kommentierte vor 5 Jahren

Auch wir haben diese Auskunft am Telefon bekommen, jetzt bestätigt allerdings der Vorstand der Schufa, dass Anfrage per FAX bearbeitet worden sind.

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Stefan Franz
(3 von 5 Punkte)
schrieb vor 6 Jahren
Deutschland, Erlangen, 1 Bewertung

Hallo,

ich habe dort auch eine Auskunft bestellt und habe das eigentlich so verstanden das die keine Schufa Auskunft für mich erstellen sondern ein Auskunftsersuchen das im Anschluss an die Schufa geschickt wird. Ich habe auch die Kopie des Schreibens und eine Rechnung per E-Mail erhalten. Nach Erhalt der Rechnung hatte ich aber leider immer noch keine Auskunft. Habe dann online dieses Forum gefunden und hatte starke Zweifel das ich die Auskunft erhalte. Daher habe ich die Auskunft dann für 30 Euro bei der Schufa direkt bestellt. 5 Tage nach der Auskunft die ich bei der Schufa direkt bestellt habe bekam ich dann die Auskunft die ich bei Ihreselbstauskunft.de bestellt habe. Die Auskunft ist übrigens die selbe nur ist bei der Version der Schufa ein Zertifikat dabei.
Jetzt muss ich die 30 € plus die 15 € zahlen :-(

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