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Bewertung:Recht am Bild - Informationen rund um die Themen Urheberrecht, Fotorecht, Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.
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Bewertung:Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
weiterlesenEin Urheber ist jemand, der etwas verursacht oder veranlasst hat, ein Verursacher oder Initiator. In einer zweiten Bedeutung ist es jemand der etwas geschaffen hat, insbesondere auf dem Gebiet der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft, ein Schöpfer, beispielsweise als ein Verfasser.
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