anwalt-deutschland.attorney
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Die Anwaltskanzlei Wittibschlager berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen in Zürich bei Fragen des deutschen und schweizerischen Rechts, insbesondere in grenzüberschreitenden Mandaten zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Kanzlei arbeitet mit Zulassungen in beiden Ländern und…
Die Anwaltskanzlei Wittibschlager berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen in Zürich bei Fragen des deutschen und schweizerischen Rechts, insbesondere in grenzüberschreitenden Mandaten zwischen Deutschland und der Schweiz.
Die Kanzlei arbeitet mit Zulassungen in beiden Ländern und begleitet Mandate vor Gerichten in der Schweiz und in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen länderübergreifende Rechtsfragen, wie sie etwa bei Wohnsitz in der Schweiz, deutscher Staatsangehörigkeit oder bei wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern entstehen. Dadurch lassen sich rechtliche Themen aus beiden Rechtsordnungen abgestimmt bearbeiten, ohne dass für jedes Land separat ein weiterer Anwalt mandatiert werden muss. Ergänzend wird ein Netzwerk an Kollegen in weiteren Ländern genannt, um bei Bedarf auch angrenzende Rechtsordnungen einbeziehen zu können.
Inhaltlich umfasst die Beratung sowohl privatrechtliche als auch wirtschaftsrechtliche Themen. Im deutschen und schweizerischen Erbrecht unterstützt die Kanzlei bei bi- oder multinationalen Erbmandaten, einschließlich der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Fragen zur deutschen Erbschaftssteuer. Im deutschen Familienrecht gehören unter anderem Eheverträge, Lebenspartnerschafts- und Konkubinatsverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsklagen, Scheidungskonventionen und Vorsorgeregelungen zum Tätigkeitsfeld. Damit richtet sich das Angebot an Personen, die familiäre und vermögensrechtliche Regelungen rechtssicher gestalten oder in Trennungs- und Scheidungssituationen eine Beratung mit Blick auf beide Rechtsordnungen benötigen.
Für Unternehmen und Unternehmerinnen sowie für KMU deckt die Kanzlei außerdem deutsches Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ab. Dazu zählen Themen rund um Gesellschaftsgründungen wie Aktiengesellschaften und GmbH, die Einordnung von Vor- und Nachteilen verschiedener Gesellschaftsformen sowie Fragen der Unternehmensnachfolge, Fusionen und Übernahmen. Weitere genannte Bereiche sind Fonds, Stiftungen, Vereinsrecht in Deutschland sowie Immaterialgüterrecht. Auch Inkasso und Betreibung werden als Leistungsbereich aufgeführt, was insbesondere bei offenen Forderungen im grenzüberschreitenden Kontext relevant ist.
Im deutschen Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei bei Fragestellungen, die aus Unterschieden zwischen deutschem und schweizerischem Arbeitsrecht entstehen, etwa beim Vergleich von Arbeitsverträgen sowie bei Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in beiden Ländern. Damit eignet sich die Beratung für Beschäftigte, Führungskräfte und Arbeitgeber, die Arbeitsverhältnisse mit Bezug zur Schweiz und zu Deutschland rechtlich einordnen und gestalten müssen.
Als Inhaberin wird Stany Wittibschlager genannt, deutsche und schweizerische Rechtsanwältin mit Zulassung in beiden Ländern. Weitere Informationen und thematische Einstiege bietet https://www.anwalt-deutschland.attorney.