Die Kanzlei Scharrer und Lemm – Recht

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Die Kanzlei Scharrer und Lemm ist eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in Mainz und berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Unterstützung rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von…

Die Kanzlei Scharrer und Lemm ist eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in Mainz und berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

Im Mittelpunkt steht die rechtliche Unterstützung rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Kanzlei begleitet Mandate bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen, bei Abmahnungen sowie in Lohnstreitigkeiten und Fragen zum Arbeitszeugnis. Dabei übernimmt das Team sowohl die Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insbesondere vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Als feste Ansprechpartner treten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer sowie Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag auf; beide sind Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

Für Arbeitnehmer geht es typischerweise um die Einordnung und Abwehr einer Kündigung, die Vorbereitung und Erhebung einer Kündigungsschutzklage sowie um verhandlungsorientierte Lösungen wie Vergleiche. Zudem werden Themen wie Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld 1, Abfindung, Sprinterklausel und die Ausgestaltung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses behandelt. Die Beratung setzt dabei häufig in belastenden Konfliktsituationen an, in denen Fristen und die richtige Strategie entscheidend sind.

Arbeitgeber unterstützt die Kanzlei entlang des gesamten Beschäftigungszyklus, von der Anbahnung über arbeitsvertragliche Gestaltung bis zur rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen. Dazu gehören auch Fragen wie Arbeitgeberverzugslohn, der Umgang mit finanziellen Belastungen im Kündigungsverfahren, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie die Vermeidung weiterer Gerichtsverfahren durch umfassende Vergleiche. Ebenfalls thematisiert wird der Schutz vor Entgeltfortzahlung, insbesondere in Konstellationen rund um Eigenkündigungen oder krankheitsbedingte Ausfälle nach einer Kündigung.

Betriebsräte werden bei ihrer Tätigkeit als Interessenvertretung beraten und vertreten, unter anderem vor Einigungsstellen und Arbeitsgerichten sowie im Rahmen laufender Abstimmungen mit dem Arbeitgeber; auch Unterstützung im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen ist benannt. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften begleitet die Kanzlei bei der rechtlichen Vertretung von Mitgliedern und bei Konflikten zwischen Sozialpartnern, außergerichtlich und vor jedem deutschen Arbeitsgericht.

Regional ist die Kanzlei in Mainz verankert und arbeitet nach eigener Darstellung regelmäßig auch deutschlandweit, unter anderem in Verfahren vor Gerichten in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://arbeitnehmer-kuendigungsschutz.de gebündelt.

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