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Die Gefahrgutbüro Fröhlich GmbH übernimmt als externer Gefahrgutbeauftragter die Betreuung von Unternehmen, die an Gefahrguttransporten beteiligt sind, und unterstützt bei der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Der Schwerpunkt liegt auf der externen Gefahrgutbeauftragung und der…
Die Gefahrgutbüro Fröhlich GmbH übernimmt als externer Gefahrgutbeauftragter die Betreuung von Unternehmen, die an Gefahrguttransporten beteiligt sind, und unterstützt bei der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.
Der Schwerpunkt liegt auf der externen Gefahrgutbeauftragung und der praxisnahen Beratung rund um Gefahrguttransporte in verschiedenen Verkehrsträgern. Das Leistungsspektrum umfasst den Straßenverkehr sowie Schienenverkehr, Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt. Damit richtet sich das Angebot an Betriebe, die Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befördern oder mit der Dokumentation und Organisation von Transportabläufen befasst sind und eine fachkundige, kontinuierliche Begleitung im Tagesgeschäft benötigen.
Im Rahmen der Beauftragung übernimmt das Unternehmen typische Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten, darunter die Überwachung der betrieblichen Vorgänge im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten und die Berichterstellung. Genannt werden unter anderem eine jährliche Überwachung der Betriebsstätte mit Erstellung von Überwachungsprotokollen sowie Beratung im Gefahrgutbereich, beispielsweise zur Erstellung von Musterbeförderungspapieren und schriftlichen Weisungen. Ein weiterer Bestandteil ist die Unterweisung von Mitarbeitenden, wahlweise in Präsenz oder über Online Unterweisungen, inklusive offizieller Teilnahmezertifikate. Ergänzend werden Themen wie Ladungssicherung nach VDI 2700 angesprochen, was insbesondere für Unternehmen relevant ist, die Transportabläufe operativ steuern oder Fahrzeugeinsatz und Beladung verantworten.
Erkennbar ist zudem ein Angebot an strukturierten Erstberatungen sowie ein umfangreicher Bereich mit häufigen Fragen, der typische Praxisprobleme aufgreift. Dazu zählen etwa die Einordnung der Rolle eines ADR Gefahrgutbeauftragten, Fragen zur Bestellungspflicht, zur Grundunterweisung gemäss ADR 1.3 und zu Wiederholungsintervallen, ebenso wie Aspekte rund um Jahresbericht, Abfahrtskontrolle, Beförderungsverbote, die 1000 Punkte Regel und begrenzte Mengen. Diese Themen spiegeln typische Situationen wider, in denen Unternehmen Klarheit benötigen, etwa bei neuen Gefahrgutprozessen, Personalwechsel, Audits oder bei Unsicherheiten zu Dokumentation, Kennzeichnung und Schulungsstand.
Neben der Gefahrgutbeauftragung werden auch externe Funktionen als Gefahrstoffbeauftragter und Abfallbeauftragter genannt. Das macht das Angebot besonders interessant für Organisationen, die mehrere Compliance Pflichten bündeln und Zuständigkeiten klar regeln wollen. Die Tätigkeit ist deutschlandweit ausgerichtet, mit einem Hauptsitz in Düsseldorf sowie Niederlassungen in Hamburg, Berlin, München und Stuttgart. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://www.befroe.de zusammengefasst.