Franchiserecht Frankfurt

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Kanzlei Martenstein Rechtsanwälte berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen mit einem klaren Schwerpunkt im Franchiserecht und angrenzenden Wirtschaftsrechtsgebieten. Von Frankfurt am Main aus begleitet die Kanzlei Mandate bundesweit und unterstützt insbesondere Unternehmen aus der…

Kanzlei Martenstein Rechtsanwälte berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen mit einem klaren Schwerpunkt im Franchiserecht und angrenzenden Wirtschaftsrechtsgebieten.

Von Frankfurt am Main aus begleitet die Kanzlei Mandate bundesweit und unterstützt insbesondere Unternehmen aus der Franchisebranche als dauerhafte Ansprechpartner in rechtlichen Fragestellungen. Im Zentrum stehen die rechtliche Einordnung, Gestaltung und Durchsetzung von Interessen rund um Franchisebeziehungen, von der Vertragsprüfung bis zur Begleitung bei Konflikten. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden ist, bringt die Kanzlei forensische Erfahrung im Zivilprozess ein und führt Verfahren konsequent durch.

Zum Leistungsspektrum zählen neben dem Franchiserecht auch das Leasingrecht einschliesslich Kfz Leasingrecht sowie weitere Bereiche, die in der Praxis häufig mit Franchise und Vertrieb zusammenhängen. Dazu gehören Handels und Gesellschaftsrecht, Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Maklerrecht. Ergänzend bearbeitet die Kanzlei Themen aus dem Bank und Kapitalmarktrecht sowie weitere zivilrechtliche Fragestellungen, die in unternehmerischen Konstellationen auftreten können. Damit eignet sich das Angebot sowohl für laufende Beratung im Tagesgeschäft als auch für die strukturierte Klärung einzelner Streitpunkte, etwa bei Haftungsfragen oder bei der Beendigung von Vertragsverhältnissen.

Typische Einsatzsituationen ergeben sich bei der Planung und Bewertung von Franchisemodellen, bei Verhandlungen über Vertragsklauseln, bei der Absicherung von Systemschutz und Wettbewerbsfragen sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Auch bei leasingbezogenen Konflikten und vertraglichen Fragestellungen im Umfeld von Finanzierung und Nutzung von Fahrzeugen oder anderen Wirtschaftsgütern kann die Kanzlei eingebunden werden. Wer sich vorab orientieren möchte, findet fachliche Informationen zu ausgewählten Themen rund um Franchiseverträge und verwandte Rechtsfragen unter https://franchiserecht-frankfurt.de. Zudem stellt die Kanzlei die zuständigen Rechtsanwälte vor und bietet eine englische Version für internationale Bezugspunkte an, wenn Mandate grenzüberschreitende Aspekte berühren oder englischsprachige Kommunikation erforderlich ist.

Durch die Kombination aus spezialisierter Beratung für Franchise und Vertrieb sowie prozessualer Erfahrung im Zivilprozess richtet sich das Angebot an Unternehmen, Geschäftsführer und Privatpersonen, die rechtliche Risiken frühzeitig klären, Verträge belastbar ausgestalten oder bestehende Ansprüche durchsetzen bzw abwehren müssen.