Harre und Koch-Fahs – Recht
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Harre und Koch-Fahs ist eine Kanzlei mit Rechtsanwälten und Notaren, die anwaltliche Vertretung und notarielle Urkundstätigkeit miteinander verbindet. Im notariellen Bereich führen Bettina Koch-Fahs und Andrej Pletter Urkundsgeschäfte in typischen Lebens und Unternehmenssituationen durch. Dazu…
Harre und Koch-Fahs ist eine Kanzlei mit Rechtsanwälten und Notaren, die anwaltliche Vertretung und notarielle Urkundstätigkeit miteinander verbindet.
Im notariellen Bereich führen Bettina Koch-Fahs und Andrej Pletter Urkundsgeschäfte in typischen Lebens und Unternehmenssituationen durch. Dazu zählen Angelegenheiten rund um Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen sowie Vorsorgevollmacht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation, wobei die notarielle Vertragsgestaltung vorausschauend und konfliktvermeidend angelegt ist. Die Verbindung aus notarieller und anwaltlicher Erfahrung unterstützt dabei eine praxisnahe Betrachtung der jeweiligen Interessenlage.
Die anwaltliche Tätigkeit bildet neben dem Notariat einen zentralen Schwerpunkt. Die Kanzlei berät und vertritt aussergerichtlich sowie vor Gerichten in Deutschland, einschliesslich Sondergerichtsbarkeiten wie Arbeits, Sozial, Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Inhaltlich reicht das Spektrum vom allgemeinen Zivilrecht mit Kaufrecht und Werkvertragsrecht über Vertragsverhandlungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Ergänzend wird ein Forderungsmanagement beschrieben, das auf eine strukturierte Bearbeitung offener Forderungen ausgerichtet ist.
Als ausgewiesene Arbeitsrechtspraxis begleitet die Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, etwa bei Personalmaßnahmen, Kündigungsschutz und Betriebsumwandlungen, und arbeitet im individuellen wie auch im kollektiven Arbeitsrecht. Im Familienrecht und Erbrecht betreut Bettina Koch-Fahs unter anderem Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, Umgangsrecht und elterliche Sorge sowie die Regelung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag und die Bearbeitung erbrechtlicher Streitigkeiten wie Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen.
Ein weiterer klarer Schwerpunkt liegt im Verkehrsrecht und der Unfallschadensabwicklung. Mehrere Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für Verkehrsrecht tätig; die Kanzlei übernimmt dabei insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die Korrespondenz mit Beteiligten wie Versicherungen, Polizei und Werkstätten. Hinzu kommen verkehrsrechtliche Straf und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Führerscheinangelegenheiten. Auch Autohäuser, Fuhrparks und Werkstätten werden in rechtlichen Fragen begleitet. Im Versicherungsvertragsrecht vertritt die Kanzlei Privatpersonen und Unternehmen, etwa in Sach, Personen, Transport und Haftpflichtversicherung, und begleitet bei Bedarf auch Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen. Weitere Tätigkeitsfelder umfassen Handels und Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Mietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Zentrale Anlaufstelle für das Angebot ist https://www.harre-koch-fahs.de.