Rechtsanwalt Johannes Huber

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Rechtsanwalt Johannes Huber führt eine spezialisierte Kanzlei in München mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht und Mietrecht und unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Verträge und Mietverhältnisse. Die Kanzlei begleitet Mandanten beim Erwerb und Verkauf von Immobilien und prüft dabei…

Rechtsanwalt Johannes Huber führt eine spezialisierte Kanzlei in München mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht und Mietrecht und unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Verträge und Mietverhältnisse.

Die Kanzlei begleitet Mandanten beim Erwerb und Verkauf von Immobilien und prüft dabei Verträge sowie erforderliche Unterlagen. Dazu gehört auch die Vorbereitung und Abstimmung von Änderungen im Rahmen von Verhandlungen mit Vertragspartnern, etwa bis zur Klärung vor dem Notartermin. In Konfliktlagen wie einer Insolvenz des Bauträgers oder bei ausbleibender Zahlung auf Käuferseite werden rechtliche Optionen wie ein Rücktritt vom Kaufvertrag eingeordnet und durchgesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Übertragung von Immobilien, beispielsweise im Zusammenhang mit Schenkungen oder Nachlassregelungen, wenn rechtssichere Lösungen für Eigentumswechsel benötigt werden.

Im Mietrecht deckt die Beratung sowohl Wohnraummietrecht als auch Gewerbemietrecht ab. Im gewerblichen Bereich unterstützt die Kanzlei insbesondere bei der Beendigung von Mietverhältnissen, etwa bei Zahlungsrückständen, Pflichtverletzungen oder Problemen rund um die Einhaltung der Schriftform. Ergänzend ist Maklerrecht Teil des Leistungsspektrums, unter anderem mit der Ausarbeitung von Maklerverträgen sowie der Durchsetzung von Provisionsansprüchen. Auch WEG Recht wird als Beratungsfeld genannt und richtet sich an Eigentumer und Beteiligte, die Rechte und Pflichten innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft klar einordnen und durchsetzen wollen.

Die Arbeitsweise orientiert sich an aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung und zielt auf pragmatische Vorgehensweisen, um zeit und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten nach Moglichkeit zu vermeiden oder strukturiert zu fuhren. Dabei wird Wert auf nachvollziehbare Erlauterungen gelegt, damit auch komplexe juristische Fragen verstandlich bleiben. Die Zusammenarbeit beginnt typischerweise mit einem ersten Beratungsgesprach, in dem Situation und Ziele geklart werden; anschliessend werden Rechte und Pflichten erlautert und die nachsten Schritte abgestimmt, telefonisch, online oder im personlichen Termin.

Erganzend stellt die Kanzlei Inhalte zu immobilienbezogenen Themen bereit, etwa zu Fragestellungen rund um das Erbbaurecht, und betreibt einen YouTube Kanal unter dem Titel Der Immobilien Anwalt mit Beitragen zu Immobilien, Miet und Maklerrecht. Weitere Informationen zum Leistungsprofil und zur Kanzlei sind unter https://immobilienrecht-huber.de zusammengefasst.