Gönnheimer und Zander – Recht
kanzlei-gz.de
Gönnheimer und Zander ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die Mandantinnen und Mandanten in zentralen Bereichen des Zivil und Strafrechts berät und vor Gericht vertritt. Der Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Im Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei unter anderem bei…
Gönnheimer und Zander ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die Mandantinnen und Mandanten in zentralen Bereichen des Zivil und Strafrechts berät und vor Gericht vertritt.
Der Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht. Im Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei unter anderem bei Vertragsgestaltung und Beratung, Kündigungsschutz, Änderungskündigung, Lohnklage, Mobbing sowie bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse. Dabei sind sowohl Anliegen von Arbeitgebern als auch von Betriebsräten als eigene Themenfelder erkennbar, was auf eine Ausrichtung auf unterschiedliche Rollen im Arbeitsverhältnis hinweist.
Im Familienrecht begleitet die Kanzlei typische Konflikt und Gestaltungsfragen rund um Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch die Auflösung einer Lebenspartnerschaft wird als eigener Leistungsbereich genannt. Das Angebot richtet sich damit an Personen, die in Trennungs oder Scheidungssituationen rechtliche Klarheit benötigen, Vereinbarungen rechtssicher treffen oder ihre Ansprüche durchsetzen und abwehren müssen.
Im Strafrecht deckt die Kanzlei ein breites Spektrum ab, darunter Jugendstrafrecht, Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht, Betrugsdelikte, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht sowie Kapitalstrafrecht. Zudem werden konkrete Situationen wie Festnahme, Haftbefehl und Hausdurchsuchung sowie Führerscheinentzug angesprochen. Auch Cybercrime und Internetstrafrecht sind als eigener Bereich ausgewiesen. Das macht die Kanzlei relevant für Beschuldigte und Betroffene, die frühzeitig Verteidigungsstrategie, Verfahrensrechte und die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden klären müssen.
Ergänzend werden Urheber und Medienrecht sowie Verkehrsrecht genannt. Im Urheber und Medienrecht finden sich Themen wie Presserecht und Gegendarstellung, Recht am eigenen Bild, Urhebervertragsrecht, Urheberstrafrecht, Filesharing und Bewertungshilfe. Im Verkehrsrecht werden unter anderem Ordnungswidrigkeiten und Unfallfragen aufgeführt. Damit adressiert die Kanzlei auch Konflikte rund um Veröffentlichungen, Inhalte und Rechte sowie typische Streitlagen im Strassenverkehr.
Als organisatorischer Rahmen sind Zweigstellen in Neustadt und Darmstadt genannt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Wege der Anwälte getrennte Richtungen einschlagen, laufende Mandate und neue Anfragen jedoch weiterhin bearbeitet werden. Weitere Informationen zum Angebot sind unter https://www.kanzlei-gz.de gebündelt.