Rechtsanwalt Martin Werner

kanzlei-werner-rechtsanwalt.de

kanzlei-werner-rechtsanwalt.de

Rechtsanwalt Martin Werner unterstützt Patientinnen und Patienten im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, wenn der Verdacht auf Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder andere Pflichtverletzungen in Praxis oder Klinik besteht. Im Mittelpunkt steht die anwaltliche Prüfung und Durchsetzung von…

Rechtsanwalt Martin Werner unterstützt Patientinnen und Patienten im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, wenn der Verdacht auf Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder andere Pflichtverletzungen in Praxis oder Klinik besteht.

Im Mittelpunkt steht die anwaltliche Prüfung und Durchsetzung von Patientenrechten. Dazu gehört die strukturierte Fallaufnahme zu Beginn eines Mandats, um den medizinischen Ablauf, mögliche Fehlerquellen und die rechtlichen Ansatzpunkte einzuordnen. Auf dieser Basis entwickelt Martin Werner eine individuelle Mandatsstrategie und gibt eine erste Orientierung zur Frage, ob und in welcher Richtung arzthaftungsrechtliche Ansprüche in Betracht kommen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Arbeit mit medizinischen Unterlagen, denn ohne Einsicht in die Patientenakte ist eine belastbare rechtliche Bewertung typischerweise nicht möglich. Entsprechend begleitet die Kanzlei auch die Anforderung und Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen und ordnet aktuelle Rechtsprechung ein, etwa zur unentgeltlichen Erstkopie der Patientenakte.

Das Leistungsspektrum umfasst zentrale Themen des Arzthaftungsrechts wie die Einwilligung des Patienten und die Anforderungen an eine wirksame mündliche Aufklärung, die Abgrenzung und Bewertung von Behandlungsfehlern bis hin zum groben Behandlungsfehler sowie Fragen der Dokumentationspflichten von Ärzten und Kliniken. Ebenfalls behandelt werden typische Problemfelder wie Befunderhebungsfehler und deren Auswirkungen auf die Beweislast. Gerade in Haftungsfällen ist die Beweisführung häufig entscheidend, weshalb die Einordnung von Beweisanforderungen, Beweiserleichterungen und möglichen Beweislastumkehrsituationen einen wesentlichen Teil der rechtlichen Arbeit bildet. Ergänzend berät Martin Werner zu Verjährungsfragen, damit Ansprüche nicht allein an Fristen scheitern.

Für Betroffene ist die Kanzlei besonders relevant, wenn nach einem Eingriff oder einer Behandlung gesundheitliche Schäden, Komplikationen oder unerwartete Folgen auftreten und der Verdacht besteht, dass Standards nicht eingehalten wurden oder die Aufklärung unzureichend war. Auch Angehörige können Unterstützung erhalten, wenn sie eine Behandlung rechtlich nachvollziehen oder mögliche Ansprüche prüfen lassen möchten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz, wobei die rechtlichen Voraussetzungen, die Bemessungskriterien und der Bezug zum konkreten Einzelfall im Vordergrund stehen.

Neben der Vertretung von Patienten im Arzthaftungsrecht nennt die Kanzlei auch Versicherungsrecht als Tätigkeitsfeld, insbesondere für Versicherungsnehmer. Die Arbeit ist bundesweit ausgerichtet; als Standorte werden Regensburg und München genannt, zudem sind Beratungsgespräche per Video-Call möglich. Weitere fachliche Einordnungen und Fallthemen werden unter https://www.kanzlei-werner-rechtsanwalt.de veröffentlicht, unter anderem zu Fragen rund um Patientenakte, Aufklärungspflichten, Diagnose- und Befunderhebungsfehler sowie aktueller Rechtsprechung im Medizinrecht.