Der KSA Kommunaler Schadensausgleich Schleswig-Holstein
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Der KSA Kommunaler Schadensausgleich Schleswig-Holstein ist eine als nicht rechtsfähiger Verein organisierte Versicherungseinrichtung für Gemeinden, Gemeindeverbände und weitere kommunale Einrichtungen. Der Zusammenschluss dient dazu, Schäden seiner Mitglieder durch Umlegung auszugleichen,…
Der KSA Kommunaler Schadensausgleich Schleswig-Holstein ist eine als nicht rechtsfähiger Verein organisierte Versicherungseinrichtung für Gemeinden, Gemeindeverbände und weitere kommunale Einrichtungen.
Der Zusammenschluss dient dazu, Schäden seiner Mitglieder durch Umlegung auszugleichen, insbesondere bei Ansprüchen aus gesetzlicher Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen sowie bei Leistungen der kommunalen Unfallfürsorge. Grundlage ist der im Versicherungsaufsichtsgesetz beschriebene Rahmen für nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden, die bestimmte Versicherungszwecke gemeinschaftlich abdecken.
Organisatorisch arbeitet der KSA mit einer Vertreterversammlung, einem Vorstand und einer Geschäftsführung. Die Vertreterversammlung wird aus Vertretern der Mitglieder gebildet und befasst sich mit wesentlichen Fragen der Verbandstätigkeit, unter anderem mit der Wahl des Vorstandes. Der Vorstand leitet den Kommunalen Schadensausgleich und bestellt die Geschäftsführung, die die laufenden Geschäfte führt und den KSA gerichtlich und aussergerichtlich vertritt.
Der Deckungsschutz ist in vier Verrechnungsstellen gegliedert, über die getrennt Rechnung zu legen ist. In der Sparte Haftpflicht werden Haftpflichtentschädigungen ausgeglichen, die Mitglieder aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen an Dritte leisten müssen; eingeschlossen ist auch die persönliche Haftung von Beschäftigten und weiteren in dienstlicher Verrichtung handelnden Personen. In der Verrechnungsstelle Autokasko erhalten Mitglieder Kaskodeckungsschutz für angemeldete Fahrzeuge; einbezogen werden können auch Fahrzeuge von Bediensteten, wenn ein dienstliches Interesse besteht, sowie ein Minikaskoschutz für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge mit Zustimmung. Die Verrechnungsstelle Autoinsassenunfall deckt Insassen der angemeldeten Fahrzeuge ab, etwa mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt, dauernder Beeinträchtigung oder im Todesfall sowie mit Schutz bei Gepäckschäden. Für Schulunfallschäden stellt der KSA den im Schulgesetz vorgesehenen Haftpflicht und Sachversicherungsschutz bereit, unter anderem für Schäden, die im Zusammenhang mit Schulweg, Schule oder schulischen Veranstaltungen entstehen können.
Mitglied werden können rechtsfähige kommunale Anstalten und Stiftungen sowie sonstige kommunale Einrichtungen wie Vereine und Verbände. Unselbständige Einrichtungen wie Eigenbetriebe sind über das jeweilige Mitglied mitversichert; bei Bedarf kann eine Verwaltungsnummer für getrennte Umlageberechnung oder separate Schadenbearbeitung vergeben werden. Risiken rechtlich verselbständigter Gesellschaften sind nicht automatisch umfasst, auch wenn ein Mitglied alleiniger Gesellschafter ist, sondern erfordern eine eigene Mitgliedschaft der Gesellschaft.
Der KSA knüpft historisch an frühere kommunale Haftpflichtzusammenschlüsse in Schleswig-Holstein an und führt seit der Vereinigung mehrerer Verbände einen gemeinsamen Schadensausgleich mit mehreren Verrechnungsstellen. Weitere Informationen zum Kommunalen Schadensausgleich Schleswig-Holstein stehen unter https://www.ksa-kiel.de zur Verfügung.