Die Kanzlei Medienstrafrecht.de

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Die Kanzlei Medienstrafrecht.de unterstützt bei strafrechtlichen Vorwürfen und Konflikten rund um Presse, Rundfunk, Internet und Social Media. Im Mittelpunkt steht das Medienstrafrecht als Schnittstelle zwischen Strafrecht und Medienpraxis. Die anwaltliche Arbeit setzt dort an, wo…

Die Kanzlei Medienstrafrecht.de unterstützt bei strafrechtlichen Vorwürfen und Konflikten rund um Presse, Rundfunk, Internet und Social Media.

Im Mittelpunkt steht das Medienstrafrecht als Schnittstelle zwischen Strafrecht und Medienpraxis. Die anwaltliche Arbeit setzt dort an, wo Berichterstattung, Veröffentlichungen oder mediale Kommunikation strafrechtliche Reaktionen auslösen oder selbst Gegenstand von Ermittlungen werden. Dazu zählen Situationen, in denen Strafverfolgungsbehörden gegen Journalisten, Fotografen, Herausgeber oder Verleger vorgehen, ebenso wie Maßnahmen wie Durchsuchungen von Redaktionsräumen oder Privatwohnungen. Auch scheinbar geringere Vorwürfe wie Beleidigungen konnen schnell zu Ermittlungsverfahren fuhren, in denen eine fruhe, strategische Verteidigung entscheidend ist.

Die Kanzlei bietet Strafverteidigung und Krisenintervention und begleitet Mandanten durch alle Phasen eines Verfahrens, etwa bei polizeilichen Vorladungen und im Umgang mit Tatverdacht und Ermittlungsdruck. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Personlichkeitsrecht, insbesondere wenn Unternehmer oder Prominente von Erpressungen, Nachstellungen oder personlichkeitsrechtsverletzenden Film-, Ton- oder Fotoaufnahmen betroffen sind und eine Veroffentlichung den Ruf und das offentliche Ansehen beeintrachtigen konnte. In solchen Lagen geht es um rechtliche Einordnung, abgestimmtes Vorgehen und die Bewaltigung der akuten Krise.

Neben der Verteidigung spielt die praventive Beratung eine wichtige Rolle. Sie setzt fruhzeitig an, etwa vor einer geplanten Berichterstattung oder bei Projekten mit klassischen und neuen Medien, um strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken zu erkennen und zu bewerten. Themen wie Rundfunk und Telemedien, Jugendmedienschutz, Landespressegesetze sowie Fragen des Internetstrafrechts, Pressestrafrechts und Urheberstrafrechts werden dabei als Teil des medienrechtlichen Umfelds eingeordnet. Weil die Rechtsprechung in vielen Konstellationen komplex ist, unterstutzt die Kanzlei dabei, Grenzen zwischen zulassiger und unzulassiger Berichterstattung besser zu bestimmen und Risiken von Ermittlungen oder Bußgeldern realistisch einzuschatzen.

Die Tatigkeit erfolgt in Hamburg und Berlin sowie bundesweit. Weitere Informationen zum Profil und zu den Schwerpunkten sind unter https://www.medienstrafrecht.de gebundelt dargestellt, inklusive Beitragen und rechtlichen Einordnungen aus dem Bereich Medienrecht und Medienstrafrecht.