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Muster-Impressum.de vermittelt rechtliche Grundlagen und praktische Orientierung zur Impressumspflicht fur digitale Dienste und Telemedien. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen aus Paragraf 5 Absatz 1 Digitale-Dienste-Gesetz, wonach Diensteanbieter bei geschaftsmaszig angebotenen digitalen…
Muster-Impressum.de vermittelt rechtliche Grundlagen und praktische Orientierung zur Impressumspflicht fur digitale Dienste und Telemedien.
Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen aus Paragraf 5 Absatz 1 Digitale-Dienste-Gesetz, wonach Diensteanbieter bei geschaftsmaszig angebotenen digitalen Diensten bestimmte Angaben zur Person leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und standig verfugbar bereithalten mussen. Erlautert wird, was unter digitalen Diensten im Sinne des DDG zu verstehen ist und weshalb die Pflicht nicht nur klassische Unternehmensauftritte betreffen kann, sondern auch Angebote, die nachhaltig betrieben werden oder in denen etwa Werbung eingeblendet wird. Damit richtet sich das Angebot an Personen, die Verantwortung fur Online Auftritte tragen und die Anbieterkennzeichnung rechtssicher einordnen wollen, ohne sich durch Gesetzestexte und Abgrenzungsfragen allein arbeiten zu mussen.
Erganzt werden die Inhalte durch Hinweise zur Anbieterkennzeichnung nach dem Medienstaatsvertrag. Dabei wird die sogenannte kleine Impressumspflicht nach Paragraf 18 Absatz 1 MStV thematisiert, die bereits greifen kann, wenn ein Angebot nicht ausschlieszlich personlichen oder familiaren Zwecken dient. Auch besondere Konstellationen werden aufgegriffen, etwa journalistisch redaktionell gestaltete Telemedien, bei denen nach Paragraf 18 Absatz 2 MStV zusatzlich ein Verantwortlicher zu benennen ist. Diese Einordnung ist besonders relevant fur Betreiber von Informationsangeboten, Blogs oder redaktionell gepragten Formaten, die offentlich zuganglich sind und deshalb schnell in den Anwendungsbereich der Regelungen fallen konnen.
Konkrete Pflichtangaben werden anhand der gesetzlichen Vorgaben strukturiert dargestellt, darunter Name und Anschrift, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, Registereintrage, Aufsichtsbehorden bei erlaubnispflichtigen Tatigkeiten sowie berufsrechtliche Informationen bei reglementierten Berufen. Ebenso werden umsatzsteuerliche oder wirtschaftliche Identifikationsnummern als mogliche Bestandteile der Anbieterangaben angesprochen, soweit sie vorliegen. Dadurch entsteht ein praxisnaher Uberblick, welche Informationen typischerweise erforderlich sind und in welchen Fallen die Angaben je nach Rechtsform oder Tatigkeit variieren konnen.
Ein weiterer Themenbereich betrifft Informationspflichten im Zusammenhang mit der Verbraucherstreitbeilegung. Behandelt wird, wann Unternehmer nach Paragraf 36 VSBG angeben mussen, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und welche Zusatzangaben dann erforderlich sind. Damit eignet sich das Angebot besonders fur Unternehmen, die Allgemeine Geschaftsbedingungen verwenden oder ihre Informationspflichten im Rahmen der Kundenkommunikation sauber abbilden wollen.
Abgerundet wird die Orientierung durch Hinweise zur praktischen Erreichbarkeit der Anbieterangaben, etwa zur Frage, welche Verlinkung als ausreichend angesehen wurde. Als zentrale Anlaufstelle fur diese Inhalte dient https://muster-impressum.de.