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Olschewski Baurecht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Hans Olschewski mit Schwerpunkt auf Rechtsfragen rund um Grundstuecke, Bauen und Immobilien. Hans Olschewski ist seit 1987 als Anwalt taetig und seit vielen Jahren Fachanwalt fuer Bau und Architektenrecht sowie fuer Miet und…

Olschewski Baurecht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Hans Olschewski mit Schwerpunkt auf Rechtsfragen rund um Grundstuecke, Bauen und Immobilien.

Hans Olschewski ist seit 1987 als Anwalt taetig und seit vielen Jahren Fachanwalt fuer Bau und Architektenrecht sowie fuer Miet und Wohnungseigentumsrecht. Er beriet und vertritt gewerbliche und private Mandanten in Konflikten und Gestaltungen, die typischerweise bei Bauvorhaben, Immobilientransaktionen und laufenden Nutzungsverhaeltnissen entstehen. Dazu zaehlen unter anderem Bautraeger, Bauunternehmer und Bauhandwerker ebenso wie Vermieter, Gemeinden und Landkreise, aber auch private Auftraggeber, Wohnungskaufer, Grundstueckseigentuemer und Mieter.

Im Baurecht deckt die Kanzlei sowohl das private Baurecht als auch das oeffentliche Baurecht ab. Im privaten Bereich geht es beispielsweise um Auseinandersetzungen bei klassischem Bauen mit Handwerk und Industrie oder um Ansprueche von Wohnungskaufern und Eigentuemergemeinschaften gegenueber Bautraegern. Im oeffentlichen Baurecht stehen Themen wie die Erlangung von Baugenehmigungen oder die Abwehr durch Nachbarklagen im Vordergrund. Ergaenzend behandelt die Kanzlei Nachbarrecht und weitere immobiliennahe Fragestellungen, etwa bei vermogensrechtlichen Auseinandersetzungen rund um Immobilien, einschliesslich Teilungsversteigerungen oder Konflikten im Zusammenhang mit nicht ehelichen Lebensgemeinschaften.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Architektenrecht, insbesondere Fragen aus dem Architektenvertragsrecht. Hier begleitet die Kanzlei sowohl die Durchsetzung von Honoraranspruechen als auch die Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzanspruechen im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen von Planern und der Bauueberwachung. Im Mietrecht unterstuetzt sie Vermieter und Mieter fruehzeitig in Auseinandersetzungen, bei der Durchsetzung oder Einordnung von Forderungen sowie bei der Pruefung langfristiger Miet und Pachtvertraege, etwa im Hinblick auf das Schriftformerfordernis. Im Wohnungseigentumsrecht beraet die Kanzlei zu typischen Konflikten innerhalb von Eigentuemergemeinschaften, etwa bei baulichen Veraenderungen, Nutzungsfragen oder Umnutzungen von Einheiten, die regelmaessig Zustimmungserfordernisse und Rechtsprechungsdetails beruehren.

Ueber die Spezialisierungen hinaus befasst sich Hans Olschewski auch mit allgemeinem Vertragsrecht, Buergschaften, Sicherungen und Kaufrecht, soweit diese Themen mit Bau und Immobilienangelegenheiten verknuepft sind, etwa bei Warenlieferungen am Bau oder beim Kauf und Verkauf einer Wohnung. Zudem gehoert das Staatshaftungsrecht zu den Schwerpunkten, also Ansprueche von Privaten gegenueber Behoerden und Gemeinden, beispielsweise im Zusammenhang mit Folgen hoheitlichen Handelns bei der Ausweisung von Baugebieten und daraus resultierenden Schaeden.

Ergaenzend betreibt die Kanzlei ein Forderungsmanagement zur Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen bis hin zur Zwangsvollstreckung. Fachliche Arbeit und Prozesserfahrung spiegeln sich auch in Publikationen wider: Urteile, die Hans Olschewski fuer Mandanten erstritten hat, werden in juristischen Fachzeitschriften veroeffentlicht; zudem haelt er regelmaessig Vortraege zu ausgewaehlten Rechtsthemen, vorwiegend im Baurecht. Weitere Informationen zum Taetigkeitsprofil finden sich unter https://olschewski-baurecht.de.