Die PVS Sachsen – Gesundheit & Medizin

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Die PVS Sachsen organisiert die privatärztliche Abrechnung für medizinische Einrichtungen in Sachsen und entlastet Praxen bei kaufmännischen und administrativen Aufgaben. Als Abrechnungsservice begleitet die PVS Sachsen den Prozess von Anfang bis Ende und übernimmt zentrale Schritte wie die…

Die PVS Sachsen organisiert die privatärztliche Abrechnung für medizinische Einrichtungen in Sachsen und entlastet Praxen bei kaufmännischen und administrativen Aufgaben.

Als Abrechnungsservice begleitet die PVS Sachsen den Prozess von Anfang bis Ende und übernimmt zentrale Schritte wie die Recherche passender Ziffern, das korrekte Beziffern sowie die Prüfung eingereichter Daten auf Vollständigkeit und logische Nachvollziehbarkeit. Die Abrechnung wird regelkonform nach relevanten Vorgaben umgesetzt und umfasst neben der GOÄ auch GOZ und UV-GOÄ. Dabei werden mögliche Ausschlusstatbestände sowie Optionen wie analoge Anpassungen fachlich geprüft und bei Bedarf persönlich abgestimmt.

Für die Erstellung der Rechnungen kommt ein modernes System zum Einsatz, das unterschiedliche Abrechnungsarten berücksichtigt und die Zahlungsabwicklung für Patientinnen und Patienten unterstützt, unter anderem mit GiroCode, Hinweisen zur elektronischen Rechnung sowie Funktionen rund um ein digitales Patientenportal und ePKV-Code. Über ein Online-Portal behalten Leistungserbringer Einblick in Abrechnungsdaten und können den Status von Rechnungen und Forderungen nachvollziehen. Ergänzend ermöglichen Analyse und Monitoringtools Auswertungen zu Abrechnungsprozessen, Zahlungseingängen und zur wirtschaftlichen Entwicklung, um Leistungsbereiche und Kennzahlen strukturiert zu betrachten und Optimierungspotenziale zu identifizieren.

Ein weiterer Bestandteil ist das Forderungsmanagement: Offene Posten werden fortlaufend kontrolliert, ein mehrstufiges Mahnverfahren kann in abgestimmten Intervallen angewendet werden, und bei Klärungsfällen wird bei Bedarf ein Mahnstopp gesetzt, um Patientinnen und Patienten während der Pru fung nicht zusätzlich zu belasten. Zudem sind flexible Zahlungsmodelle wie Teilzahlungen, Ratenvereinbarungen oder verlängerte Fristen vorgesehen. Wenn eine Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wird, kann nach vorheriger Abstimmung auch die gerichtliche Durchsetzung begleitet werden.

Die PVS Sachsen richtet sich an niedergelassene Ärzte, MVZ, Kliniken sowie zahn ärztliche Einrichtungen und unterstützt sowohl einzelne Praxen als auch komplexere Strukturen mit mehreren Standorten oder Leistungserbringern. Für Patientinnen und Patienten steht ein eigener Patientenservice als Ansprechpartner bereit, etwa bei Fragen zur Rechnung, zu Kostenerstattung, Rechnungskopien, Rückmeldungen von Kostenträgern oder zu Zahlungsru eckständen. Ergänzend bietet die PVS Sachsen Seminare und Fortbildung an, von GOÄ Grundlagen bis zu spezialisierten Themen wie Wahlleistungen, teils in Kooperation mit einer Partnerkanzlei. Weitere Informationen unter https://www.pvs-sachsen.de.