Die Kanzlei Karin Buder – Recht

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Die Kanzlei Karin Buder ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Marburg mit Schwerpunkt auf Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Pharmarecht und der Erstellung von Patientenverfügungen. Im Medizinrecht unterstützt Rechtsanwältin Karin Buder dabei, Rechte und Ansprüche bei Behandlungsfehlern und…

Die Kanzlei Karin Buder ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Marburg mit Schwerpunkt auf Medizinrecht, Sozialversicherungsrecht, Pharmarecht und der Erstellung von Patientenverfügungen.

Im Medizinrecht unterstützt Rechtsanwältin Karin Buder dabei, Rechte und Ansprüche bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern durchzusetzen. Das Angebot richtet sich an Personen, die nach einer medizinischen Behandlung Unsicherheiten klären oder mögliche Pflichtverletzungen prüfen lassen wollen und dafür eine juristisch strukturierte Einordnung sowie die Durchsetzung berechtigter Forderungen benötigen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Sozialversicherungsrecht. Wenn Leistungen der Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung nicht bewilligt werden oder Zahlungen ausbleiben, übernimmt die Kanzlei die rechtliche Prüfung und Begleitung. Das ist insbesondere relevant, wenn Bescheide angefochten werden müssen oder wenn es darum geht, Ansprüche nachvollziehbar zu begründen und gegenüber Trägern durchzusetzen.

Im Kassenarztrecht bietet die Kanzlei Beratung für Ärztinnen und Ärzte, unter anderem im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zulassungsfragen sowie Praxisübergaben. Damit adressiert das Angebot typische Situationen aus dem vertragsärztlichen Bereich, in denen rechtliche Vorgaben, Verfahren und Fristen eine zentrale Rolle spielen und Entscheidungen wirtschaftliche sowie berufliche Auswirkungen haben können.

Im Pharmarecht beziehungsweise Arzneimittelrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Ansprüchen von Contergan-Geschädigten, insbesondere im Hinblick auf die weitere Anerkennung von Schädigungen. Dies wird auch auf Schädigungen durch andere Arzneimittel bezogen. Damit verbindet die Kanzlei medizinische Sachverhalte mit spezialisierten rechtlichen Fragestellungen, die häufig eine sorgfältige Aufarbeitung der Historie und der Anspruchsgrundlagen erfordern.

Ergänzend unterstützt die Kanzlei bei Patientenverfügungen. Dieser Bereich ist für Menschen relevant, die Vorsorge treffen und medizinische Entscheidungen für Situationen regeln wollen, in denen sie ihren Willen nicht mehr selbst äussern können.

Zur Arbeitsweise gehören ein Erstkontakt zur ersten Einschätzung, eine vorbereitende Phase sowie die Begleitung in gerichtlichen Verfahren. Weitere Informationen zum Profil und zu den Tätigkeitsbereichen sind unter https://www.ra-buder.de zusammengefasst.