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Rechtsanwalt Peter A. Nitsche ist Fachanwalt für Familienrecht und betreibt eine Anwaltskanzlei in Ludwigsburg mit Beratung und Vertretung in mehreren Rechtsgebieten. Im Mittelpunkt steht die persönliche anwaltliche Betreuung auf Augenhöhe, von der ersten Einschätzung im Erstgespräch bis zur…

Rechtsanwalt Peter A. Nitsche ist Fachanwalt für Familienrecht und betreibt eine Anwaltskanzlei in Ludwigsburg mit Beratung und Vertretung in mehreren Rechtsgebieten.

Im Mittelpunkt steht die persönliche anwaltliche Betreuung auf Augenhöhe, von der ersten Einschätzung im Erstgespräch bis zur konsequenten Durchsetzung von Ansprüchen. Neben außergerichtlichen Lösungen übernimmt Peter A. Nitsche bei Bedarf auch die Vertretung in gerichtlichen Verfahren und führt Rechtsstreitigkeiten für Mandantinnen und Mandanten. Die Kommunikation ist je nach Situation telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Termin möglich.

Ein klarer Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung von Eheverträgen sowie Trennungs und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Fragen rund um Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und nachehelichen Unterhalt, einvernehmliche und streitige Scheidungen, Zugewinnausgleich sowie Umgangs und Sorgerecht. Auch Themen wie Hausratsteilung, Wohnungszuteilung sowie Betreuungsrecht und Betreuungsvermögen werden bearbeitet.

Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei im Erbrecht, etwa bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Prüfung von Erbansprüchen, im Pflichtteilsrecht, bei Erbauseinandersetzungen sowie bei Testamentsvollstreckungen. Im Verkehrs und Verkehrsstrafrecht umfasst die Tätigkeit unter anderem die Verteidigung in Bußgeldverfahren, beispielsweise bei Abstandsverstößen, Handynutzung, Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung, sowie die Vertretung in Strafverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.

Weitere Tätigkeitsfelder sind das Wohnungseigentumsrecht mit der Prüfung und Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen, Hausgeldansprüchen, Sonderumlagen und Beschlussanfechtungen, außerdem Baurecht mit der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Bau und Architektenverträgen. Im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung werden unter anderem Zahlungsaufforderungen, Mahnverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen, Vermögensauskunft, Zwangshypotheken oder Zwangsversteigerungsanträge begleitet.

Transparenz zu Honoraren ist Teil der Arbeitsweise: Für die Erstberatung wird eine erste rechtliche Einordnung mit Einschätzung der Erfolgsaussichten und einer Kostenrisikoberechnung beschrieben; für außergerichtliche Tätigkeiten und Gerichtsverfahren werden in der Regel gesetzliche Gebühren nach RVG und Streitwert zugrunde gelegt, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Weitere Informationen zum Profil und den Schwerpunkten finden sich unter https://www.rae-nitsche.de.