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Rechtsanwaelte Dorilies Schmidt Paepcke und Florian Schmidt sind eine Anwaltskanzlei in Muenchen mit Schwerpunkt auf Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht. Die Kanzlei besteht seit ueber 85 Jahren und arbeitet mit spezialisierten Ansprechpartnern je Rechtsgebiet. Dorilies…

Rechtsanwaelte Dorilies Schmidt Paepcke und Florian Schmidt sind eine Anwaltskanzlei in Muenchen mit Schwerpunkt auf Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei besteht seit ueber 85 Jahren und arbeitet mit spezialisierten Ansprechpartnern je Rechtsgebiet. Dorilies Schmidt Paepcke betreut insbesondere erbrechtliche Themen. Florian Schmidt verantwortet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und ist als Fachanwalt im Mietrecht sowie im Wohnungseigentumsrecht taetig; zudem fuehrt er den Titel Fachanwalt fuer Erbrecht. Die Ausrichtung verbindet klassische Rechtsberatung mit einem starken Bezug zu Immobilien und Vermoegensfragen, die haeufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig beruehren, etwa Erbrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht und Betreuungsrecht.

Im Immobilienrecht begleitet die Kanzlei Mandanten bei der lebzeitigen Ueberlassung und Uebertragung von Grundstuecken, Haeusern und Wohnungen, bei Auseinandersetzungen gemeinschaftlichen Eigentums sowie bei Kauf und Verkauf von Immobilien. Dazu gehoeren auch die Pruefung und Anpassung notarieller Kaufvertraege und die Einordnung steuerlicher Aspekte, wenn etwa Schenkungen oder Uebertragungen mit Rechten wie Niessbrauch, Wohnrecht oder Leibrente kombiniert werden. Neben der aussergerichtlichen Beratung verfuegt die Kanzlei auch ueber Erfahrung in streitigen Auseinandersetzungen, einschliesslich Gerichtsverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren in Muenchen.

Im Mietrecht unterstuetzt Florian Schmidt Mieter und Vermieter bei der Gestaltung und Pruefung von Mietvertraegen, bei Betriebskostenabrechnungen, Mieterhoehungen sowie bei der Beendigung von Mietverhaeltnissen, zum Beispiel durch Kuendigung wegen Zahlungsverzug oder Eigenbedarf. In gerichtlichen Verfahren vertritt er Mandanten vor dem Amtsgericht Muenchen und dem Landgericht Muenchen. Im Wohnungseigentumsrecht richtet sich die Beratung insbesondere an Wohnungseigentuemer und Hausverwaltungen, etwa bei Fragen zu baulichen Veraenderungen, Konflikten in der Gemeinschaft oder Problemen mit der Verwaltung, auch vor Muenchner Gerichten.

Im Erbrecht umfasst die Taetigkeit die Beratung zur Vermoegensuebertragung durch Testament oder Erbvertrag sowie die steuerlich und persoenlich sinnvolle Gestaltung von Vermoegensnachfolge, insbesondere wenn Immobilien betroffen sind oder komplexe Familienkonstellationen wie Patchworkfamilien vorliegen. Ein weiterer Teilbereich ist die Nachlassabwicklung, einschliesslich Vertretung gegenueber dem Nachlassgericht, Ermittlung von Miterben auch im Ausland, Erstellung von Nachlassverzeichnissen und Anfertigung von Erbschaftssteuererklaerungen sowie die Begleitung von Erbengemeinschaften bei der Erbauseinandersetzung.

Ergaenzend werden auch Themen aus Betreuungsrecht sowie aus dem Steuerrecht aufgegriffen, unter anderem Einkommensteuer sowie Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer. Weitere Informationen zum Profil der Kanzlei bietet https://www.recht-muenchen.eu.