Dr. Hollitzer und Hiller – Recht

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Dr. Hollitzer und Hiller ist eine Fachkanzlei, die Mandantinnen und Mandanten in Medizinrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht berät und vertritt. Im Medizinrecht unterstützt die Kanzlei vor allem Patienten, zugleich aber auch Leistungserbringer, wenn es um rechtliche Fragen im…

Dr. Hollitzer und Hiller ist eine Fachkanzlei, die Mandantinnen und Mandanten in Medizinrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Sozialrecht berät und vertritt.

Im Medizinrecht unterstützt die Kanzlei vor allem Patienten, zugleich aber auch Leistungserbringer, wenn es um rechtliche Fragen im Gesundheitswesen geht. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten begleitet das Team sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht und hilft bei der Einordnung und Durchsetzung von Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Im Versicherungsrecht setzt die Kanzlei Versicherungsansprüche durch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und berät zu typischen Streitfragen rund um Versicherungsverträge und Leistungsfälle. Im Sozialrecht übernimmt sie die Vertretung in Fragen der gesetzlichen Kranken, Unfall, Pflege und Rentenversicherung und unterstützt bei der Klärung von Ansprüchen gegenüber den zuständigen Stellen.

Die Kanzlei arbeitet als Fachkanzlei mit einem Team aus Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, darunter Fachanwälte, und bietet eine persönliche, vertrauensvolle Bearbeitung von Mandaten. Dabei ist auch eine Mandatsannahme und Bearbeitung ohne persönlichen Kontakt möglich, was insbesondere bei zeitkritischen oder organisatorisch anspruchsvollen Fällen relevant sein kann.

Mit Standorten in Kiel, Preetz und Neumünster ist die Kanzlei regional präsent und zugleich so aufgestellt, dass Mandate flexibel betreut werden können. Weitere Informationen zum Profil und zu den Fachgebieten der Kanzlei finden sich unter https://www.rechtsanwalt-hollitzer.de. Zudem werden unter anderem Infos und Dokumente sowie aktuelle Beiträge bereitgestellt, die den Rahmen der Zusammenarbeit und die thematischen Schwerpunkte ergänzen und einordnen helfen.

Das Angebot richtet sich an Personen, die eine rechtliche Einschätzung, aussergerichtliche Vertretung oder prozessuale Durchsetzung in den genannten Rechtsgebieten benötigen, etwa bei Konflikten im Arbeitsverhältnis, bei Streitigkeiten mit Versicherern, bei Fragen zu Leistungen der Sozialversicherung oder bei medizinrechtlichen Anliegen im Verhältnis zwischen Patient, Leistungserbringer und weiteren Beteiligten des Gesundheitswesens. Durch die Kombination der Rechtsgebiete lassen sich Schnittstellenfälle betreuen, in denen medizinische, versicherungsrechtliche und sozialrechtliche Aspekte zusammenwirken oder arbeitsrechtliche Themen mit sozialversicherungsrechtlichen Folgen verbunden sind.