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Die Kanzlei Walprecht in Berlin ist auf Reiserecht spezialisiert und uebernimmt ausschliesslich Mandate von Reisenden. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Moritz Walprecht beraet und vertritt bei rechtlichen Problemen rund um Reisen und setzt Ansprueche aussergerichtlich und gerichtlich durch, wenn es etwa zu…
Die Kanzlei Walprecht in Berlin ist auf Reiserecht spezialisiert und uebernimmt ausschliesslich Mandate von Reisenden. Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Moritz Walprecht beraet und vertritt bei rechtlichen Problemen rund um Reisen und setzt Ansprueche aussergerichtlich und gerichtlich durch, wenn es etwa zu Flugverspaetungen, Annullierungen, Ueberbuchungen, verspaetetem oder verlorenem Gepaeck sowie zu Reisemaengeln kommt. Grundlage der Arbeit sind die einschlaegigen gesetzlichen Regelungen und EU-Verordnungen, die je nach Verkehrsmittel und Reiseform unterschiedliche Rechte und Fristen vorsehen.
Ein Schwerpunkt liegt auf Fluggastrechten nach der Europaeischen Fluggastrechteverordnung. Die Kanzlei unterstuetzt dabei, Ausgleichszahlungen und Erstattungen geltend zu machen, etwa wenn ein Flug stark verspaetet ist oder ausfaellt und eine Ersatzbefoerderung nicht ordnungsgemaess angeboten wird. Ebenso werden Ansprueche bei Gepaeckverlust oder Gepaeckbeschaedigung gegenueber der Fluggesellschaft geprueft und durchgesetzt. In der Praxis geht es dabei haeufig um die Einordnung der Ursache einer Stoerung, zum Beispiel um die Frage, ob sich die Airline auf aussergewoehnliche Umstaende berufen kann, sowie um die Belegung von Verspaetungszeiten und Folgekosten.
Bei Pauschalreisen begleitet die Kanzlei Reisende, wenn waehrend des Urlaubs Maengel auftreten oder eine Reise vor Beginn abgesagt wird. Dazu gehoeren insbesondere Ansprueche auf Minderung des Reisepreises und, bei gravierenden Beeintraechtigungen, Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Ein wichtiger Bestandteil ist die richtige Vorgehensweise vor Ort, etwa die unverzuegliche Anzeige von Maengeln gegenueber Reiseleitung oder Veranstalter und die Dokumentation, damit nach der Reise reisevertragliche Gewaehrleistungsansprueche belastbar begruendet werden koennen. Fuer eine erste Orientierung kann die Frankfurter Tabelle herangezogen werden, wobei die konkrete Anspruchshoehe stets vom Einzelfall abhaengt.
Auch bei Bahnreisen und Fernbusfahrten beraet die Kanzlei zu Fahrgastrechten. Im Bahnverkehr koennen je nach Verspaetung Entschaedigungsansprueche bestehen, zudem kommen Rechte auf alternative Beforderung sowie Hilfeleistungen in Betracht. Im Fernlinienbusverkehr sind Fahrgastrechte ebenfalls durch EU-Regelungen ausgestaltet, etwa bei erheblichen Abfahrtsverspaetungen, Annullierungen oder Verzoegerungen ab Busbahnhoefen, einschliesslich Rueckerstattungen, Alternativbefoerderung und gegebenenfalls Unterstuetzung waehrend der Wartezeit.
Ein weiterer Bereich ist das Kreuzfahrtrecht. Bei Kreuzfahrten koennen Maengel in Ausstattung, Kabine, Bordleistungen oder bei vereinbarten Landgaengen zu Gewaehrleistungsanspruechen fuehren, wobei die Abhilfe waehrend der Reise oft erschwert ist. Die Kanzlei unterstuetzt bei der rechtssicheren Maengelanzeige und bei der spaeteren Durchsetzung von Entschaedigungsanspruechen. Ergaenzend behandelt die Kanzlei Fragen rund um Ferienhaeuser, insbesondere wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen oder Maengel bei Ankunft festgestellt werden und eine Mietminderung in Betracht kommt; je nach privater oder gewerblicher Vermietung koennen unterschiedliche rechtliche Regelungen einschlaegig sein.
Zur Einordnung und Vertiefung stellt die Kanzlei zudem aktuelle reiserechtliche Urteile zusammen, etwa zu aussergewoehnlichen Umstaenden, Auskunftsrechten gegenueber Airlines oder zu Voraussetzungen von Ausgleichs- und Schadensersatzanspruechen. Weitere Informationen zum Angebot der Kanzlei Walprecht sind unter https://www.reiserechtsanwalt.com gebuendelt.