Jürgen Greulich – Immobilien & Wohnen
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Jürgen Greulich ist Sachverständiger und erstellt unparteiische Gutachten rund um Immobilienwerte und Bauschäden. Im Mittelpunkt stehen Verkehrswertgutachten, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie unter Berücksichtigung der jeweiligen Zustandsmerkmale nachvollziehbar herleiten. Solche…
Jürgen Greulich ist Sachverständiger und erstellt unparteiische Gutachten rund um Immobilienwerte und Bauschäden.
Im Mittelpunkt stehen Verkehrswertgutachten, die den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie unter Berücksichtigung der jeweiligen Zustandsmerkmale nachvollziehbar herleiten. Solche Bewertungen sind relevant, wenn fundierte Entscheidungsgrundlagen benötigt werden, etwa bei Verkauf oder Ankauf, bei Ehescheidung, Erbschaft oder auch im Kontext von Enteignung. Dabei geht es um eine schriftliche, fachlich begründete Aussage, die den Wert einer Immobilie in ihrer konkreten Situation einordnet und dokumentiert.
Ein weiterer Leistungsbereich sind Bauschadensgutachten. Diese setzen dort an, wo ein Mangel vorliegt, also der vereinbarte Soll Zustand in Form, Material oder Beschaffenheit vom Ist Zustand abweicht. Aus einem solchen Mangel kann unmittelbar oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Schaden entstehen. Das Gutachten dient dazu, Sachverhalte am Bau strukturiert festzuhalten und fachlich zu bewerten, um Ursachen und Auswirkungen eines Mangels bzw. Schadens nachvollziehbar zu machen.
Ergänzend bietet Jürgen Greulich Beratung an, insbesondere als Unterstützung bei Entscheidungen, die im Zusammenhang mit Immobilien, Bauzustand oder der Einordnung von Mängeln und Schäden stehen. Grundlage der Gutachtenerstellung bilden Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Verordnungen, Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei Verkehrswertgutachten werden für die Ableitung des Werts bestimmte Unterlagen benötigt. Genannt werden unter anderem Flurkarte, Etagenpläne oder Schnitte, Grundbuchauszug, Angaben zum Baujahr sowie gegebenenfalls Angaben zu Rechten Dritter und Mietverträge oder Abrechnungen von Betriebskosten. Die Honorierung erfolgt in Anlehnung an eine Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. Weitere Informationen zum Leistungsprofil sind unter https://www.sachverstaendiger-jgreulich.de zusammengefasst.