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Die Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet (StäKo) nimmt Rechte an liturgischen Büchern für die Bistümer des deutschen Sprachgebiets wahr und unterstützt bei Fragen zur rechtmäßigen Nutzung liturgischer Texte. Im Mittelpunkt steht die…
Die Ständige Kommission für die Herausgabe der gemeinsamen liturgischen Bücher im deutschen Sprachgebiet (StäKo) nimmt Rechte an liturgischen Büchern für die Bistümer des deutschen Sprachgebiets wahr und unterstützt bei Fragen zur rechtmäßigen Nutzung liturgischer Texte.
Im Mittelpunkt steht die Klärung, unter welchen Bedingungen Textpassagen aus liturgischen Büchern in eigenen Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Da diese Bücher urheberrechtlich geschützt sind, ist für das Abdrucken oder eine andere Form der Veröffentlichung in der Regel eine schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers erforderlich. Die StäKo ist von den Bischöfen als Herausgebern mit der Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt und dient damit als zentrale Anlaufstelle für die Einordnung typischer Nutzungsvorhaben.
Das Angebot umfasst Informationen zu liturgischen Büchern, zu Kurztiteln sowie zu Lizenzen und Genehmigungsfragen. Damit wird nachvollziehbar, welche Inhalte betroffen sind und welche Schritte für eine korrekte Übernahme von Textpassagen in ein eigenes Werk relevant sind. Das ist besonders dann wichtig, wenn liturgische Texte nicht nur intern genutzt, sondern in Publikationen, Sammlungen oder anderen Veröffentlichungsformen weiterverbreitet werden sollen.
Adressiert werden Personen und Organisationen, die liturgische Texte in eigenen Werken verwenden möchten und dafür eine rechtssichere Grundlage benötigen. Dazu zählen insbesondere Vorhaben, bei denen Auszüge aus liturgischen Büchern zitiert, abgedruckt oder in anderer Weise veröffentlicht werden. Weitere Informationen und thematische Einstiege bietet https://www.staeko.net.