Unfalllöser – Recht
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Unfalllöser unterstützt Unfallgeschädigte bei der Unfallregulierung und setzt Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Der Service ist auf die vollumfängliche Durchsetzung typischer Schadenspositionen ausgerichtet und umfasst eine kostenfreie…
Unfalllöser unterstützt Unfallgeschädigte bei der Unfallregulierung und setzt Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch.
Der Service ist auf die vollumfängliche Durchsetzung typischer Schadenspositionen ausgerichtet und umfasst eine kostenfreie Prüfung des Unfalls durch Rechtsexperten. Im Mittelpunkt steht die Klärung, welche Ansprüche bestehen und in welcher Höhe diese geltend gemacht werden können. Dazu zählen je nach Fall unter anderem Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld. Nach der Meldung des Unfalls werden fehlende Informationen aufgenommen und es wird ein Anwalt zugewiesen, der die weitere außergerichtliche Durchsetzung übernimmt.
Unfalllöser arbeitet bundesweit und organisiert die Regulierung in einem klaren Ablauf: Unfall melden, Ansprüche prüfen und anschließend die Forderungen gegenüber der Gegenseite durchsetzen. Dabei wird ausdrücklich dazu geraten, sich nicht auf die gegnerische Versicherung zu verlassen, da diese eigene Interessen verfolgt und in der Praxis häufig Kürzungen vornimmt, etwa bei Werkstattwahl, Verbringungskosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Beilackierungskosten. Die juristische Begleitung soll helfen, solche Kürzungen zu prüfen und Ansprüche konsequent zu verfolgen.
Für Unfallgeschädigte ist das Angebot als kostenfrei beschrieben, weil die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung übersendet wird und die Beauftragung als Teil des Gesamtschadens gilt. Die Abrechnung erfolgt nach RVG. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Durchsetzung scheitert und eine Klage erforderlich wird, wird auf die dann üblichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz hingewiesen und dass dies vorab besprochen wird.
Auch besondere Konstellationen wie Leasingfahrzeuge werden berücksichtigt: Wenn der Nutzer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, kann die erforderliche Freigabe der Leasinggesellschaft oder finanzierenden Bank eingeholt werden, damit Ansprüche im eigenen Namen geltend gemacht werden können. Bei Bedarf werden Kooperationspartner empfohlen, etwa wenn ein Gutachter benötigt wird. Zentrale Anlaufstelle für das Angebot ist https://www.unfallloeser.de. Insgesamt richtet sich der Service an Personen, die nach einem Verkehrsunfall ihre Ansprüche strukturiert prüfen lassen und die Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung juristisch begleiten lassen möchten, ohne selbst in Vorleistung zu gehen.