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Kanzlei Blunk unterstuetzt Privatpersonen und Unternehmen im Vertragsrecht mit Vertragserstellung, Vertragspruefung und der rechtssicheren Gestaltung von Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Absicherung vor und nach Vertragsschluss. Die Kanzlei erstellt Vertraege…
Kanzlei Blunk unterstuetzt Privatpersonen und Unternehmen im Vertragsrecht mit Vertragserstellung, Vertragspruefung und der rechtssicheren Gestaltung von Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
Im Mittelpunkt steht die rechtliche Absicherung vor und nach Vertragsschluss. Die Kanzlei erstellt Vertraege aller Art, passt vorhandene Vertragsentwuerfe an und prueft auch Mustervertraege auf Fallstricke und fehlende Anpassungen an die konkrete Vertragssituation. Dabei geht es um die klare Ausgestaltung von Rechten und Pflichten, die Durchsetzbarkeit einzelner Klauseln und eine Formulierung, die zu den jeweiligen Interessen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen passt.
Bei der Vertragspruefung bewertet Kanzlei Blunk, ob einzelne Regelungen unwirksam oder sogar nichtig sein koennen und welche Folgen sich daraus ergeben. Beruecksichtigt werden unter anderem gesetzliche Vorgaben, die nicht zur Disposition der Vertragsparteien stehen, sowie das Zusammenspiel mehrerer Vertragsklauseln. Typische Fragestellungen betreffen Sittenwidrigkeit nach Paragraph 138 Absatz 2 BGB, die Wirksamkeit von Klauseln, sowie Beendigungsmoeglichkeiten wie Widerrufsrecht, Ruecktritt und Kuendigung. Auch Themen rund um Gewaehrleistung und Folgen mangelhafter Leistung wie Minderung oder Schadensersatz werden im Rahmen der Einordnung von Rechten und Pflichten adressiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf AGB. Die Kanzlei erstellt und prueft vorformulierte Vertragsbedingungen und ordnet ein, wann Bedingungen als AGB gelten oder ob Vertragsinhalte individuell ausgehandelt wurden. In der Beratung werden die Anforderungen der Inhaltskontrolle nach den Paragraphen 305 ff. BGB einbezogen, einschliesslich typischer Risiken wie Ueberraschungsklauseln, Unverstaendlichkeit, Widersprueche und der Rechtsfolgen bei Verstoessen. Auch der Einsatz von AGB im B2B Bereich und die damit verbundenen Entwicklungen in der Rechtsprechung werden aufgegriffen.
Die Beratung erfolgt deutschlandweit und online, bei Bedarf auch persoenlich in Hamburg oder Berlin. Weitere Informationen zum Angebot im Vertragsrecht sind unter https://www.vertragsrecht-hamburg-anwalt.de gebuendelt dargestellt, einschliesslich Einordnungen zu unterschiedlichen Vertragstypen wie Gesellschaftsvertrag, Darlehensvertrag, Energievertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Kaufvertrag sowie Miet und Pachtvertraegen und Leasingfragen. Damit richtet sich das Angebot an alle, die Vertraege gestalten, pruefen oder in Streitfragen zu Durchsetzung, Unwirksamkeit oder Beendigung rechtssicher einschaetzen lassen moechten.