Benno von Braunbehrens – Recht

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Benno von Braunbehrens ist Fachanwalt für Erbrecht in München und auf Erbrecht sowie Erbschaftsteuerrecht spezialisiert. Er begleitet Erblasser und Hinterbliebene bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung und klärt typische Konfliktfelder, die im Zusammenhang mit Nachlässen,…

Benno von Braunbehrens ist Fachanwalt für Erbrecht in München und auf Erbrecht sowie Erbschaftsteuerrecht spezialisiert. Er begleitet Erblasser und Hinterbliebene bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung und klärt typische Konfliktfelder, die im Zusammenhang mit Nachlässen, Pflichtteilsansprüchen und Erbengemeinschaften entstehen können. Dabei berücksichtigt er neben wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen auch die persönlichen und familiären Auswirkungen, die ein Erbfall häufig auslöst.

Zum Leistungsspektrum gehören die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere rund um Pflichtteil, Testamentsvollstreckung und die Erstellung von Testamenten. In der Pflichtteilsberatung unterstützt er sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch bei deren Abwehr, etwa wenn Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen lebzeitiger Schenkungen im Raum stehen. Im Bereich Testamentsvollstreckung wird er selbst als Testamentsvollstrecker tätig, berät Testamentsvollstrecker und begleitet Beteiligte, die Massnahmen des Testamentsvollstreckers prüfen oder anfechten lassen möchten. Bei der Testamentserstellung liegt der Fokus auf einer individuellen Gestaltung, die den Erblasserwillen klar abbildet und spätere Auslegungsstreitigkeiten reduziert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbschaftsteuerrecht. Benno von Braunbehrens berät zu erbschaftssteuerlichen Fragestellungen und zu lebzeitigen Übertragungen, bei denen steuerliche Auswirkungen frühzeitig mitgedacht werden. Dazu gehören auch Fragen der Steueroptimierung im Rahmen von Testamentsgestaltungen sowie die Erstellung von Erbschaftsteuer und Schenkungsteuererklärungen. In der Beratung im Vorfeld eines Erbfalls bezieht er zudem Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ein, wenn diese im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung relevant sind.

Nach einem Erbfall unterstützt er bei den ersten organisatorischen und rechtlichen Schritten, etwa beim Beantragen eines Erbscheins oder bei der Abstimmung mit Banken und Vermietern. In streitigen Konstellationen setzt er Mandatsinteressen strategisch durch oder wehrt Ansprüche ab. Ein typisches Feld ist die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, in denen mehrere Beteiligte unterschiedliche wirtschaftliche und emotionale Interessen zusammenbringen müssen. Wenn Immobilien zur Erbmasse gehören, kann für Bewertungsfragen auf ein Netzwerk erfahrener Immobiliensachverständiger zurückgegriffen werden. Ebenso begleitet er Verhandlungen mit professionellen Erbteilskaufern und ordnet deren Vor und Nachteile rechtlich ein.

Das Angebot richtet sich an Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte sowie Testamentsvollstrecker, die eine spezialisierte Einordnung im deutschen Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht benötigen, sei es zur vorsorgenden Gestaltung oder zur bewältigenden Regelung nach Eintritt des Erbfalls. Weitere Informationen zu Person und Tätigkeit finden sich unter https://www.vonbraunbehrens.de.