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Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt fuer Strafrecht in Berlin und befasst sich mit der Wiederaufnahme in Strafsachen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein rechtskraeftig abgeschlossenes Strafverfahren unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erneut in das Hauptverfahren zurueckversetzt…
Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt fuer Strafrecht in Berlin und befasst sich mit der Wiederaufnahme in Strafsachen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein rechtskraeftig abgeschlossenes Strafverfahren unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erneut in das Hauptverfahren zurueckversetzt werden kann, um Fehlentscheidungen zu korrigieren. Dabei wird der Spannungsbogen zwischen Rechtskraft und individueller Gerechtigkeit erlaeutert: Grundsaetzlich soll ein Strafurteil endgueltig sein, zugleich muss es in Ausnahmefaellen moeglich bleiben, Unrecht zu beseitigen, etwa wenn neue Tatsachen oder Beweismittel auftauchen oder Verfahrensfehler eine Rolle spielen.
Das Angebot ordnet die Wiederaufnahme gruendlich ein und beschreibt typische Zulaessigkeitsgruende. Dazu gehoeren unter anderem unechte oder verfaelschte Urkunden, falsche Aussagen von Zeugen oder Sachverstaendigen, strafbare Amtspflichtverletzungen durch Richter oder Schoeffen, die Aufhebung eines zugrunde liegenden zivilgerichtlichen Urteils, neue Tatsachen oder Beweismittel, Feststellungen des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte sowie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu strafrechtlichen Normen. Auch die Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten wird als gesonderter, enger begrenzter Ausnahmefall eingeordnet, etwa bei bestimmten schweren Fehlern oder einem glaubwuerdigen Gestaendnis.
Ergaenzend wird dargestellt, welches Gericht im Wiederaufnahmeverfahren zustaendig ist. Massgeblich ist, dass nicht das urspruengliche Gericht in identischer Besetzung entscheidet, sondern ein anderes Gericht mit gleicher sachlicher Zustaendigkeit. An Beispielen wird verdeutlicht, wie dies innerhalb eines Oberlandesgerichtsbezirks gehandhabt wird und dass in Berlin eine andere Strafkammer entscheiden muss.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ablauf des Verfahrens. Beschrieben werden das Aditionsverfahren, in dem ein Schriftsatz eingereicht und mindestens ein gesetzlicher Wiederaufnahmegrund sowie die Beweismittel konkret benannt werden muessen, und das anschliessende Probationsverfahren, in dem die Begruendetheit geprueft und insbesondere Beweis erhoben wird. Erst wenn diese Stufen erfolgreich durchlaufen werden, kommt es zur Anordnung der Wiederaufnahme und zu einer erneuten Hauptverhandlung.
Adressiert werden damit vor allem Verurteilte und deren Angehoerige, die nach Rechtskraft eines Urteils pruefen lassen wollen, ob ein gesetzlich anerkannter Wiederaufnahmegrund vorliegt und wie Beweismittel dafuer aufbereitet werden. Zugleich wird klargestellt, dass ein erfolgloser Antrag nicht zu einer hoeheren Strafe fuehren darf, was als Verbot der Reformatio in peius bezeichnet wird. Aufgrund der Komplexitaet ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts im Wiederaufnahmeverfahren zwingend vorgesehen. Weitere Informationen sind unter https://www.wiederaufnahme-strafsachen.de zusammengefasst.