HEGEWERK – Recht
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HEGEWERK ist eine auf Strafverteidigung ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkt auf der Wiederaufnahme von Strafverfahren zugunsten des Verurteilten. Das Team unterstützt Mandanten dabei, nach Rechtskraft eines Urteils zu prüfen, ob ein Verfahrensneubeginn noch möglich ist und welche Schritte…
HEGEWERK ist eine auf Strafverteidigung ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkt auf der Wiederaufnahme von Strafverfahren zugunsten des Verurteilten. Das Team unterstützt Mandanten dabei, nach Rechtskraft eines Urteils zu prüfen, ob ein Verfahrensneubeginn noch möglich ist und welche Schritte dafür rechtlich und tatsächlich erforderlich sind. Der Ansatz setzt dort an, wo nach Berufung und Revision keine weitere Überprüfung mehr stattfindet, aber dennoch Anhaltspunkte für Fehler, neue Tatsachen oder neue Beweismittel vorliegen können.
Im Mittelpunkt steht die sorgfältige und umfassende Einzelfallprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Wiederaufnahme nach der Strafprozessordnung, insbesondere wenn sich wichtige Zeugen erst später melden, Zeugen Aussagen widerrufen oder einräumen, gelogen zu haben, oder wenn nachträglich entlastende Beweismittel auftauchen. HEGEWERK begleitet diesen Prozess von der ersten Einschätzung bis zur konkreten Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren und legt dabei Wert auf eine enge, persönliche Betreuung und Beratung.
Zu den erkennbaren Leistungen gehören die Einsichtnahme in die gesamten Strafakten sowie die strukturierte Aufarbeitung des bisherigen Verfahrensverlaufs, um Ansatzpunkte für einen Wiederaufnahmeantrag herauszuarbeiten. Je nach Fallkonstellation bindet die Kanzlei externe Sachverständige ein, darunter forensische Psychiater und Psychologen, IT-Forensiker sowie Experten aus Rechtsmedizin und Kriminalistik. Dadurch lassen sich neue Spuren, technische Auswertungen oder medizinische und kriminalistische Bewertungen in die Argumentation einbeziehen, wenn dies für die Wiederaufnahme relevant ist.
Das Angebot richtet sich an Verurteilte sowie an Angehörige, die eine weitere rechtliche Prüfung anstreben, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines rechtskräftigen Urteils bestehen. Typische Situationen sind spät bekannt gewordene Informationen, neu aufgetauchte Zeugen oder Beweismittel sowie Konstellationen, in denen der Verdacht besteht, dass Aussagen oder Ermittlungsansätze im Nachhinein anders zu bewerten sind. Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit; als Ansprechpartner werden Bernd Römer als Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie Andre Rösler und Giorgio Forliano als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht genannt.
Ergänzend stellt HEGEWERK Informationen sowie Fragen und Antworten zur Wiederaufnahme in Strafsachen bereit und ordnet die hohen gesetzlichen Hürden sowie mögliche Vorgehensweisen ein. Weitere Details zum Schwerpunkt und zur Ausrichtung sind unter https://wiederaufnahme-strafverfahren.de gebündelt.