Die ZVK – Finanzen & Versicherungen
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Die ZVK ist die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz und Steinbildhauerhandwerks und organisiert eine betriebliche Altersversorgung als ergänzende Rente. Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien Bundesverband Deutscher Steinmetze und Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt gestaltet…
Die ZVK ist die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz und Steinbildhauerhandwerks und organisiert eine betriebliche Altersversorgung als ergänzende Rente.
Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien Bundesverband Deutscher Steinmetze und Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt gestaltet die ZVK eine branchenbezogene Rentenvorsorge. Steinmetzbetriebe in Deutschland zahlen bruttolohnabhängige Versicherungsbeiträge ein, um für langjährig Beschäftigte eine betriebliche Rentenbeihilfe abzusichern. Die Ausgestaltung richtet sich an den Besonderheiten des Gewerks aus, in dem Witterungsabhängigkeit und häufiger Arbeitsplatzwechsel oft zu kürzeren Versicherungszeiten und geringeren Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen können. Dadurch können Leistungen wie Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung oder Unfallrenten niedriger ausfallen, als es bei kontinuierlicher Beschäftigung üblich ist. Die Zusatzversorgung setzt hier an und soll die daraus entstehenden Versorgungslücken abmildern.
Organisatorisch arbeitet die ZVK als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und steht unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Damit verbindet das Angebot tariflich geregelte Rahmenbedingungen mit einer spezialisierten Verwaltung für eine klar definierte Branche. Ein wichtiger Bestandteil ist die tarifliche Zusatzrente TZR mit dem Namen ZukunftStein. Sie richtet sich an Personen, die sich im Alter zusätzlich finanziell absichern wollen, darunter Arbeitnehmer, Betriebsinhaber und auch Familienangehörige. Damit deckt die Zusatzrente verschiedene Lebenssituationen im Umfeld eines Steinmetzbetriebs ab, von der klassischen Beschäftigung bis zur unternehmerischen Verantwortung.
Die Tätigkeit der Zusatzversorgungskasse basiert auf Tarifverträgen, die aufgrund ihrer sozialen Bedeutung regelmässig für allgemeinverbindlich erklärt werden. Durch diese Allgemeinverbindlicherklärung gelten die massgebenden Regelungen im Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie ein Gesetz, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Das schafft einheitliche Bedingungen innerhalb des Handwerks und soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen Betrieben vermeiden.
Für die praktische Umsetzung stellt die ZVK Informationen zu Regelwerken und Bedingungen bereit, darunter AVB, sowie Unterlagen zum Herunterladen und Ansprechpartner für konkrete Anliegen. So erhalten Betriebe und Versicherte eine zentrale Anlaufstelle, um Fragen zur Zusatzversorgung, zu Beiträgen und zur tariflichen Zusatzrente einzuordnen. Weitere Informationen zur ZVK und zur ZukunftStein Zusatzrente sind unter https://www.zvk-steinmetz.de gebündelt abrufbar.